Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 152 Views | 10.12.2018 | 16:59 Uhr
geschrieben von Yvonne N. Krüger

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Cashback wird nicht ausgezahlt/Kreditanfrage ohne Zustimmung

Bestell-/Kundennummer: 8985185

Ich habe am 21.09.18 einen DSL Vertrag mit Vodafone über CHECK24 abgeschlossen und kann mich hier nur den anderen mit ihren Erfahrungen bezüglich des Cashbacks anschließen.

SCHLAGWORTE

Am 21.10.18 kam die erste Rechnung, am selben Tag hochgeladen und auch eine Bestätigung erhalten von CHECK24 erhalten. Soweit so gut dachte ich.

2 Monate später auf Nachfrage, wann das Cashback ausgezahlt wird, kam nur "Der Anbieter hat den Vertrag noch nicht bestätigt. Der Auftrag wird reklamiert! " 2 Wochen später, erneute Nachfrage und Antwort, "Wie wir Sie bereits informiert haben, wurde Ihr Auftrag beim Anbieter reklamiert.

Leider haben wir noch keine Antwort" klingt ein wenig genervt.

Das sind jetzt knapp 3 Monate seit Vertragsbeginn! Ich bin extrem genervt, zumal die Bestätigung des Zustandekommens durch die erste Rechnung nachgewiesen ist. CHECK24 hat mit dem Cashback 260,00 Euro geworben und da interessiert es mich nicht, ob der Anbieter irgendwas bestätigt! Mein Teil ist erfüllt und jetzt muss CHECK24 seinen Teil erfüllen!

So nun gleich zum zweite Thema Kreditvergleich! Am 16.11.18 habe ich einen Kreditvergleich über CHECK24 gemacht, bis jetzt ist noch kein Kredit zustande kommen.

Bei einem Blick in meine Schufa haben ich am 3.12.18 10 neue Kreditkonditionsanfragen über CHECK24 drin! Ich habe keinen weiteren Vergleich nach dem 16.11.18 durchgeführt! 10 Anfragen ist für den Schufascore extrem negativ! Ich habe es jetzt bei der Schufa reklamiert und auch an CHECK24 eine E-Mail geschrieben.

Also mit meinen Erfahrungen werde ich mir meine neue KFZ Versicherung sowie Stromanbieter nicht mehr bei CHECK24 suchen und auch nie wieder einen Kreditvergleich bei CHECK24.

Wenn sich die Angelegenheit nicht positiv klärt, gebe ich alles einem Anwalt, zum Glück habe ich eine Rechtsschutzversicherung!

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Cashback 260,00 Euro und löschen von Kreditanfragen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.12.2018 | 16:59
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihr Feedback zu Ihrer Bestellung über CHECK24 und das heutige Telefonat.

Wir können sehr gut nachvollziehen, dass Sie die den Cashback möglichst schnell erhalten möchten. Selbstverständlich ist es nicht in unserem Sinne Ihnen die Auszahlung der vereinbarten Konditionen vorzuenthalten.

Wie wir Ihnen bereits telefonisch mitteilen konnten, bedarf es für die Auszahlung des Cashback die Bestätigung des jeweiligen Anbieters. Dies erfolgt durch einen automatisierten Prozess zwischen den Anbietern und CHECK24. In Ihrem Fall konnten wir die entsprechende Bestätigung erst nach mehreren Reklamationen bei Kabel Deutschland erhalten.

Es freut uns, dass Ihr Anliegen nun abschließend geklärt werden konnte und die Cashback Auszahlung Bereits innerhalb weniger Tage erfolgt.

Wir arbeiten ständig daran die Prozesse in Absprache mit den Anbietern weiter zu verbessern.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne direkt kontaktieren. Antworten Sie dazu einfach auf unsere heutige E-Mail.

Zu Ihrer Kreditanfrage erhalten Sie selbstverständlich noch separat eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


11.12.2018 | 09:23
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrte Frau Krüger,

mit Bedauern haben wir Ihre Reklamation bei Reclabox.com vom 09.12.2018 erhalten und den Sachverhalt sorgfältig geprüft.

Uns ist es ein Anliegen, Ihre Kritikpunkte umfassend und vollumfänglich aufzuklären, damit Sie als geschätzte langjährige Kundin Klarheit über den tatsächlichen Sachverhalt und die Funktionsweise des Kreditvergleiches erhalten.

Am 16.11.2018 haben Sie uns bereits auf der zweiten Dialogseite, noch vor dem Absenden personenbezogener Daten Ihrerseits, aktiv mit der Kreditvermittlung und –Beratung beauftragt. Nachdem ein von Ihnen eingereichter Kreditantrag am 01.12.2018 von der Bank nach endgültiger Prüfung leider abgelehnt worden war, haben wir am 03.12.2018 im Rahmen unserer Dienstleistung weitere Angebote für Sie vorprüfen lassen, um für Sie eine Alternative bereit zu stellen.

Im Rahmen und auf Grundlage dieses Vertrages haben wir den Kreditvergleich vertragskonform ausgeführt.

Kreditkonditionsanfragen bei der SCHUFA sind entgegen Ihrer Annahme grundsätzlich Scoring-neutral und haben keinen negativen Einfluss auf Ihren aktuellen Score-Wert.

Dies können Sie sich ebenfalls von der SCHUFA bestätigen lassen. Wäre dies der Fall, würde das Geschäftsmodell eines jeden Vergleichsportals obsolet und nicht funktionieren.

In der Vergangenheit haben Sie unseren Kreditvergleich bereits erfolgreich genutzt.

Daher bedauern wir Ihre aktuelle Sicht der Dinge und würden uns freuen, wenn wir Sie auch in Zukunft wieder mit unserem kostenlosen Service zufrieden stellen dürfen.

Ihren Wunsch nach Löschung Ihrer Kreditanfragen bei uns im Hause haben wir vermerkt.

Ist Ihnen noch etwas unklar stehen wir Ihnen jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team



11.12.2018 | 23:35
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Glauben Sie diesem Check24 AB*ock Verein besser kein Wort. Hier wird gern und oft (Beweise habe ich mehrfach schriftlich) verdreht, beschönigt und gelogen "bis sich "Die Balken biegen!

04.01.2019 | 09:27
von Yvonne N. Krüger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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