Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 104 Views | 12.12.2018 | 19:57 Uhr
geschrieben von Frank Grzesik

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

ExtraEnergie akzeptiert E-Mail-Kündigung mit Unterschrift nicht

Bestell-/Kundennummer: 00 85 01 86

Am 30.11.2018 kündigte ich meinen Gasliefervertrag bei Prioenergie fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit (28.02.2019) per E-Mail, und als Anlage habe ich die eingescannte Kündigung mit meiner Originalunterschrift beigefügt.

SCHLAGWORTE

Den Eingang meiner E-Mail bestätigte Priogas auch - also ist die Kündigung fristgerecht eingegangen! Ansonsten keine Reaktion. Auf telefonische Nachfrage kam dann erst mündlich die Mitteilung, meine Kündigung könne nicht akzeptiert werden, da sie nicht in Briefform vorliege. Erst dann antwortete Prioenergie am 07.12.2018, wohlgemerkt in Textform per E-Mail und ohne gültige Unterschrift (Zitat) :

"Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.11.2018. Eine Kündigung per E-Mail oder Fax können wir nicht akzeptieren. Für die erfolgreiche Durchführung Ihrer Kündigung benötigen wir diese gemäß der Ihrem Vertrag zugrundeliegenden AGB schriftlich und mit Originalunterschrift auf postalischem Weg.
Bei einer Übersendung per Briefpost erhalten Sie zudem einen Beleg über die erfolgte Zusendung der Kündigung (z. B. Einschreiben mit Rückschein). Unter Beachtung einer form- und fristgerechten Kündigung kann Ihr Vertrag zum 29.02.2020 beendet werden. Eine Kündigung in Textform ist nach der Gesetzesänderung des BGB nur für Vertragsabschlüsse ab dem 01.10.2016 möglich. Gemäß der Ihrem Vertrag zugrundeliegenden AGB ist für Ihren Vertrag eine Kündigung nur in Schriftform möglich. Eine Kündigung in Textform können wir leider nicht akzeptieren.

Dies werde ich so nicht akzeptieren - alle relevanten Daten von mir, samt Unterschrift in der Anlage, sind in der Kündigung per E-Mail enthalten.

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Es gibt zu dieser Vorgehensweise, die den Kunden als Vertragspartner im Vergleich zu dem Energieunternehmen benachteiligt und die ohne inhaltliche Begründung lediglich darauf abzielt, die Kündigung zu erschweren, mehrere entsprechende Urteile, vgl. (OLG München 23 U 3798/11 vom 26.01.2012, AG Bremerhaven 51 C 233/13 vom 21.01.2014)

Weiterhin wird auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz in der Erläuterung des neuen Gesetztes eindeutig klargestellt, dass im Grunde auch für Verträge vor dem 01.10.2016 bereits die Textform für eine Kündigung genügte (Zitat) :

"Nach den Auslegungsregelungen in § 127 Absatz 2 und 3 BGB ist dieses Formerfordernis allerdings auch erfüllt, indem die Erklärung in Textform wie z. B. einer einfachen E-Mail abgegeben wird. Verbraucher wissen dies aber meist nicht und meinen dann, dass die vereinbarte Schriftform nur durch eine eigenhändig unterzeichnete Erklärung erfüllt werden kann, die per Post an den Erklärungsempfänger zu senden ist. Im Interesse der Verbraucher werden diese missverständlichen Schriftformklauseln künftig vereinfacht. "

Auch gibt es nahezu identische ReclaBox-Beschwerden (Nr. 82424, Nr. 163212), die nach der Beschwerde dann durch Akzeptieren der Kündigung durch ExtraEnergie gelöst wurden.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Annahme der fristgerechten Kündigung per E-Mail zum 30.11.2018


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.12.2018 | 10:35
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Grzesik,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Wir haben Ihr Anliegen zur Prüfung an unsere Fachabteilung weitergeleitet.

Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, sobald eine Klärung erfolgt ist.

Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Ihre prioenergie

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.12.2018 | 13:13
von Frank Grzesik gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kurz nach Erhalt der Beschwerde durch ReclaBox hat ExtraEnergie meine Kündigung akzeptiert.




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