72 Views | 14.12.2018 | 20:14 Uhr
geschrieben von Christoph Meetz

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Willkürliche Erhöhung der Abschlagszahlungen / Zwischenrechnung

Bestell-/Kundennummer: 1141595

Die einseitig durch BEV vorgenommene Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlung von vereinbarten und bestätigten 123,00€ - auf 150,00€ und die verlangte Zwischenrechnung hin Höhe von 130,00 Euro wurden umgehend von mir telefonisch reklamiert.

SCHLAGWORTE

Widerspruch erfolgte zudem per E-Mail am 16.11.2018 mit dem Ergebnis, dass keine Reaktion seitens BEV erfolgt. Weder schriftlich noch per E-Mail, noch per Fax. Gar nichts! Beim Kundenservice konnte/wollte man mir nicht helfen. „Das macht die Buchhaltung zu denen haben wir keinen Kontakt. “ Beim dritten Beschwerdetelefonat wollte mir man dann heute sogar weismachen, dass die Zwischenrechnung und die erhöhten Abschläge mittlerweile „Vertragsbestandteile geworden seien“!

Und das, obwohl mir im gleichen Atemzug der Eingang meines Widerspruchs vom 16.11.18 bestätigt wurde! Habe jetzt die unberechtigten Lastschriften retourniert und die Einzugsermächtigung widerrufen. Mal sehen, ob darauf jetzt reagiert wird.

Und das Ganze, obwohl das Unternehmen im Jahre 2016 genau wegen dieser Geschäftspraktiken bereits abgemahnt wurde!

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Widerruf der Zwischenrechnung und Rückkehr zu den ursprünglichen Abschlagszahlungen in Höhe von 123,00 Euro


 
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