Durch Grand City Property gelöste Beschwerde. | 83 Views | 15.12.2018 | 14:59 Uhr
geschrieben von Ralf Henne

Grand City Property Ltd. (Berlin)

Keine Zahlung - Keine Rückantwort

Bestell-/Kundennummer: A337 M/005.01

Mit Datum vom 3.09.2018 erhielt ich die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2017. Daraus ergab sich ein Guthaben für mich und der Hinweis, dass die Rückzahlung nicht vor dem 15.11. 2018 erfolgen kann?

SCHLAGWORTE

Am 27.11 2018 war noch keine Reaktion erfolgt. Ich rief die Hotline an und wollte mich über den Status erkundigen. Man teilte mir mit, dass die Anfrage weitergeleitet wird und ich umgehend einen tel. Rückanruf erhalte.

Bis zum 7.12 2018 passierte gar nichts. Also schickte ich per E-Mail eine Zahlungsaufforderung an Grand City Property mit dem Hinweis, dass aufgrund der nichterfolgten Rückantwort meine Geduld am Ende ist.

Ich möchte, sollte Grand City Property hier mitlesen, darauf hinweisen, dass nach Erstellen der Nebenkostenabrechnung die Zahlung unmittelbar zu erfolgen hat (Urteile div. Gerichte u. A. des BGH).

Sollte ich nicht innerhalb der gesetzten Frist eine Zahlung erhalten, werde ich unverzüglich rechtliche Schritte einleiten.

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Meine Forderung an Grand City Property Ltd.: 655,50 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.12.2018 | 09:22
Firmen-Antwort von: Grand City Property Ltd.
Abteilung: Vermietung

Hallo Ralf Henne, danke für Ihre Nachricht. Alle Abrechnungen und Auszahlungen erfolgen bei uns selbstverständlich nach Rechtsvorschrift. Wir geben Ihr Anliegen an die zuständige Fachabteilung weiter. Wenden Sie sich bei Rückfragen gerne jederzeit und rund um die Uhr an unser kostenloses Service-Center unter 0800 646 377 200.

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Kommentare und Trackbacks (1)


29.12.2018 | 13:21
von Ralf Henne gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hätte das Unternehmen gleich auf meine erste Anfrage reagiert statt sie zu ignorieren, wäre die Abwicklung einfacher gewesen.




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