Durch DAK-Gesundheit gelöste Beschwerde. | 997 Views | 16.12.2018 | 19:54 Uhr
geschrieben von Diana Van Schaijk

DAK-Gesundheit (Hamburg)

DAK wirb fälschlicherweise mit Aktion, die nicht mehr besteht

Auf der Internetseite der DAK steht, dass normalerweise die professionelle Zahnreinigung einmal im Kalenderjahr mit bis zu 60,00 Euro bezuschusst wird.

SCHLAGWORTE

In meinem Fall ist es so, dass ich zu einem DAKdent-net-Vertragsarzt gehe, und auf der Internetseite der DAK steht geschrieben: Kunden, die zu einem unserer DAKdent-net-Vertragsärzte gehen,
erhalten die professionelle Zahnreinigung sogar halbjährlich zum Vorzugspreis von 58,00 Euro.
Im Jahr 2017 wurde mir das nicht genehmigt, mit der Begründung, dass die Bezuschussung über DAK dent-net nur bis zum 31.12.2016 bestand.
Eine weitere Begründung ist, dass sie die Zahnreinigung nicht zweimal im Jahr bezuschussen und ich lediglich nur einen Anspruch auf eine günstigere Zahnreinigung hätte.
Am 10. Dezember 2018 hatte ich meine zweite professionelle Zahnreinigung in diesem Jahr. Und wieder habe ich das Problem, dass die DAK fälschlicherweise mit der Aktion wirbt, die nicht mehr besteht.
Die Begründung in diesem Jahr: in dem von Ihnen zugesandten Link wird unter „Vorzugspreis für Kunden bei unseren Vertragsärzten von DAKdent-net“ angegeben, dass DAK-Versicherte bei diesen Ärzten halbjährlich zum Vorzugspreis von 58,00€
die Behandlung erhalten. Hiermit ist jedoch lediglich gemeint, dass DAK-Versicherten ein sehr günstiger Preis von 58,00€ in Rechnung gestellt wird. Andere Zahnärzte verlangen häufig sehr viel höhere Preise, teilweise bis zu 100,00€.

Anbei der Link von der DAK über die professionelle Zahnreinigung:

https://www.dak.de/dak/leistungen/professionelle-zahnreinigung-1755276.html

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Meine Forderung an DAK-Gesundheit: Erstattung der professionellen Zahnreinigung von 58,00 €


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


17.12.2018 | 16:43
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Eine PZR wird nach GOZ 1040 berechnet. Ausschlaggebend ist dann der Zeitaufwand, die Anzahl der Zähne (oder evtl. Implantate oder Brückenglieder) und die Höhe des Faktors zur Berechnung.
Also von Patient zu Patient unterschiedlich.
Sie schreiben aber, dass DAK-Versicherten ein günstiger Preis von 58 Euro in Rechnung gestellt wird. Kann ich nicht glauben. Für eine PZR kann doch kein Pauschalbetrag berechnet werden.

23.12.2018 | 22:21
von Diana Van Schaijk gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die DAK hat ihre Internetseite zu diesem Thema abgeändert. Die 58 € werde ich über mein Bonuspunktekonto erstattet bekommen. Die professionelle Zahnreinigung wird nur einmal pro Kalenderjahr bezuschusst in Höhe von max 60 €. Vielen Dank.




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