Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 306 Views | 20.12.2018 | 11:07 Uhr
geschrieben von Achim L.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Falsche Abrechnungen, Guthaben werden nicht erstattet

Bestell-/Kundennummer: 655559

Bei der ersten Jahresabrechnung wurden nur 11 Abschlagszahlungen statt der tatsächlich geleisteten 12 Zahlungen berücksichtigt. Die Zählerstände wurden geschätzt, obwohl die tatsächlichen Zählerstände mitgeteilt wurden. Das trotz der nicht vollständig angerechneten Zahlungen errechnete Guthaben wurde nach 10 Wochen noch immer nicht ausgezahlt.

SCHLAGWORTE

Der Neukundenbonus wurde falsch berechnet und ebenfalls nach 10 Wochen noch immer nicht ausgezahlt.

Die Preiserhöhung, 21,68 Euro je Monat, wurde versteckt in einem 6 seitigem Schreiben untergebracht und dabei die bisherige Abschlagzahlung nicht verändert, obwohl bei dem neuen Preis diese bei weitem nicht ausgereicht hätten. Vermutlich sollte die Preiserhöhung verschleiert werden.

Obwohl der Kündigungstermin nach den Vertragsregeln fest stand (13.12.2018), wurde dem Netzbetreiber als Kündigungstermin der 13.11.2018 mitgeteilt. Dadurch wurden auch für den abgekürzten Versorgungszeitraum von 6 Wochen zu hohe Abschläge bezahlt, die natürlich ebenfalls noch nicht erstattet sind.

Durch die Ersatzversorgung, der Vertrag mit dem neuen Anbieter läuft erst ab 13.12.2018, entstand ein finanzieller Schaden durch die Ersatzversorgung.

Beschwerde an die Schlichtungsstelle folgt. CHECK24 als Vermittler sollte solche Unternehmen nicht anbieten bzw. besser prüfen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung in Höhe von 405,13 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.12.2018 | 11:07
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


20.12.2018 | 22:37
von ReclaBoxler-5330611 | Regelverstoß melden
Glaube, dass da viele rote Linien überschritten werden. Ich rate allen Betroffenen dringend, die Vorgänge der Bundesnetzagentur oder anderen dafür in Frage kommenden Behörden und Institutionen, die wirklich was ausrichten können, detailliert zu melden. Kann ja nicht sein, dass keiner was gegen verspäteter Guthabenzahlung, keine Erreichbarkeit der BEV und so unternimmt. Einzelfälle scheinen das nicht zu sein. Dann können die dort von der Behörde später nicht sagen, sie hätten von all dem nix gewusst und der Verbraucher schaut trotzdem wieder in die Röhre.

Email an

verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de

Weitersagen! Je mehr das tun, umso größer der Druck, etwas zu unternehmen.

23.12.2018 | 20:43
von Achim L. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort ist wohl mehr eine automatisierte Beschwichtigungsmail


31.12.2018 | 10:31
von Achim L. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.01.2019 | 22:57
von Achim L. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV hat die Abrechnungen korrigiert. Die Schreiben sind zurückdatiert auf den 20.12.2018 wurden aber laut Briefumschlag erst am 09.01.2019 zur Post gegeben. Aus den Abrechnungen ergeben sich Guthaben von 215,-- Euro und 201,-- Euro. Nur das erste Guthaben wurde bisher ausgezahlt. Die Schlichtungsstelle hat am 09.01.2019 das Verfahren eröffnet


05.02.2019 | 20:56
von Achim L. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV hat Insolvenz angemeldet. Da ist nichts mehr zu erwarten




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