Durch EnBW Energie Baden-Württemberg gelöste Beschwerde. | 23 Views | 22.12.2018 | 18:29 Uhr
geschrieben von Raimund Kirschbaum

EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Karlsruhe)

Sofortbonus längst überfällig

Seit 15.09.2018 beziehe ich Gas von der EnBW. Laut Vertrag erhalte ich innerhalb von 60 Tagen (also spätestens 14.11.2018) einen Sofortbonus in Höhe von 505 €. Bis heute ist kein Geld eingegangen.

Ich habe zweimal per E-Mail nachgefragt, dann die Hotline angerufen ("Wir leiten das sofort weiter! ") und zuletzt mit einem Brief angemahnt. Es erfolgte keinerlei Reaktion. Eine Riesen-Frechheit!

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Meine Forderung an EnBW Energie Baden-Württemberg AG: 505 €


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


31.12.2018 | 16:00
von Raimund Kirschbaum gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der zuletzt genannnte Brief war eine "Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG". 2 Tage später war das Geld überwiesen (allerdings kommentarlos - aber egal). Offensichtlich reagiert EnWG nur auf solche offiziellen Verbraucherbeschwerden (Muster im Internet abrufbar).
Fazit:
Sparen Sie sich emails oder Anrufe - nur § 111a EnWG-Beschwerde hilft.
Informieren Sie unbedingt (!) die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, damit von dort aus abgemahnt werden kann.




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