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23 Views | 22.12.2018 | 18:29 Uhr
geschrieben von Raimund Kirschbaum
Seit 15.09.2018 beziehe ich Gas von der EnBW. Laut Vertrag erhalte ich innerhalb von 60 Tagen (also spätestens 14.11.2018) einen Sofortbonus in Höhe von 505 €. Bis heute ist kein Geld eingegangen.
Ich habe zweimal per E-Mail nachgefragt, dann die Hotline angerufen ("Wir leiten das sofort weiter! ") und zuletzt mit einem Brief angemahnt. Es erfolgte keinerlei Reaktion. Eine Riesen-Frechheit!
Meine Forderung an EnBW Energie Baden-Württemberg AG:
505 €
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Fazit:
Sparen Sie sich emails oder Anrufe - nur § 111a EnWG-Beschwerde hilft.
Informieren Sie unbedingt (!) die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, damit von dort aus abgemahnt werden kann.