Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 477 Views | 21.12.2018 | 08:22 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3944611

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (Waldkraiburg)

Drastische Gas Preiserhöhung WÄHREND der Preisgarantie

Bestell-/Kundennummer: Kunde 1176929 / Vertrag 1029529

WÄHREND der Preisgarantie soll der Gaspreis um 20 % und die Grundgebühr um 164 % erhöht werden!

Sehr geehrte Damen und Herren,

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2 Bilder

beim Abschluss unserer Vorsorgerverträge haben wir uns als Bayern gefreut, bei einem bayrischen Unternehmen zu landen. Die Freude ist inzwischen ins Gegenteil umgeschlagen!

Lieferbeginn war 9.5.2018
Vertragslaufzeit 12 Monate
Preisgarantie 12 Monate

Nun kam gestern 18.12. mit Briefdatum 15.12. eine saftige Erhöhung der Preise zum 1. Februar 2019.

Der kWh Preis soll von 4,27 Cent auf 5,18 Cent erhöhen, also mal 20 % rauf.
Die Grundpreis von 8,35 im Monat auf 22,05, das sind stolze 164 % Erhöhung.

Eine Erhöhung in diesem Ausmaß wird jeder Richter als Gewinnmaximierung auslegen und sowas ist während der Preisgarantie ohne jeden Zweifel rechtlich unzulässig!

Was bezweckt die BEV damit? Soll ich den Vertrag kündigen, um dann meine 15 % Verbrauchsbonus verwehrt zu bekommen?

Das es wahrscheinlich einige Leser sonst nicht glauben werden, habe ich noch Fotos angehängt!

Ich widerspreche hiermit dieser widerrechtlichen Preiserhöhung aufs schärfste und fordere die BEV auf, den Vertrag vereinbarungsgemäß fortzuführen und die Abschläge unverändert zu belassen.

SCHLAGWORTE

Die Preisgarantie läuft noch bis Mai!

Sollten Sie dies verweigern und/oder mir bis 4.1.2019 die Rücknahme der Erhöhungen nicht schriftlich bestätigen, wird dies folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

  1. eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur
  2. die Einschaltung der Schlichtungsstelle
  3. Information über den Vorgang an die Verbraucherzentrale Niedersachen als Marktwächter Energie
  4. eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München wegen des Verdachts auf Betrug nach § 263 StGB und Sittenwidrigkeit / Wucher nach § 138 BGB sowie § 261 StGB.

Es liegt nun allein an Euch, liebe BEV, ob ihr mich zu diesen Schritten zwingt. Und ich verspreche hiermit öffentlich das so durchzuziehen, wenn es nötig sein sollte.

Ich fordere die BEV auf, den Vertrag vereinbarungsgemäß fortzuführen und die Abschläge unverändert zu belassen!

Gruß
Kunde 1176929

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Fortführung des Vertrages zu den vereinbarten Konditionen!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.12.2018 | 08:22
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


21.12.2018 | 12:43
von ReclaBoxler-3944611 | Regelverstoß melden
Liebe BEV,

nun beim Strom genau das selbe, Vertragsnummer 1023557, Preisgarantie bis Mai 2019

hier ebenfalls zum 1.2.2019
kWh von 27,08 Cent auf 31,23 Cent -> 15 % rauf!
und
Grundpreis von 16,87 EUR auf 46,84 EUR -> 177 % rauf!

Hierfür gilt selbige Ausführung der o. g. Konsequenzen sollten Sie den Vertrag nicht vereinbarungsgemäß fortführen!

Sowas haben wir noch bei keinem Anbieter erlebt!

24.12.2018 | 14:45
von ReclaBoxler-3944611 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


31.12.2018 | 22:38
von ReclaBoxler-3944611 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.01.2019 | 19:15
von ReclaBoxler-3944611 | Regelverstoß melden
BEV hat nun beim Gas zurückgerudert und Preiserhöhung zurückgenommen.

Beim Strom allerdings bislang nichts als Schweigen. Inzwischen haben wir die Marktwächter Energie / Verbraucherzentrale Niedersachsen entprechend informiert.

13.01.2019 | 19:15
von ReclaBoxler-3944611 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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