Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 430 Views | 21.12.2018 | 14:10 Uhr
geschrieben von Mark T.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Unrechtmäßige Preisanpassung

Bestell-/Kundennummer: 1335975

Preisanpassung ohne Angabe wofür, Grund/Arbeitspreiserhöhung obwohl Preisfixierung

Also,

Heute erhielt ich ein schönes Schreiben der BEV. Dort wird mir Mitgeteilt, alles wird teurer wie zb. Energiegroßhandelspreise. Ok, ist ja Schade für die BEV aber ich habe eine Preisfixierung die laut AGB´s eine Erhöhung lediglich dann zulassen, wenn Umsatzsteuer, Stromsteuer, EEg Umlage, KWKG Umlage, Offshore Umlage, erhöht werden. Das Schreiben ist schon dreist denn es wird auch einfach mal so der Grundpreis erhöht, von 16,68,-€ einfach so auf 47,32,-€. Hier muss man tatsächlich von BETRUG ausgehen, denn es gibt auch Kunden die sich nicht auskennen und diese stehen dann da. Absolut Unseriös, dachte nicht das es sowas noch Heutzutage gibt. Man könnte doch tatsächlich glauben das dieses Schreiben deshalb bei mir eintrudelt, weil ich den Vertrag ordentlich zum Vertragsende (12 Monate) gekündigt habe und nun durch dem Sonderkündigungsrecht der Neukundenbonus verfällt. Ein Schelm wer da böses denkt.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Bestehen auf Erfüllung des Vertrages zu alten Konditionen, Erstellung einer Ordentlichen Rechnung inkl. Neukunden Bonusauszahlung nach Belieferungsende


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.12.2018 | 14:10
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


31.12.2018 | 14:55
von Mark T. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf meiner Mail habe ich nun Schriftlich eine Info bekommen das ich die Preiserhöhung und dessen Schteiben Ignorieren soll und mein Beitrag wie vorher bleibt. Nun ist abzuwarten wie es sich zum Schluss hin entwickelt und der Neukundenbonus gewährt sowie Ausgezahlt wird.


05.06.2019 | 09:16
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