Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 2644 Views | 21.12.2018 | 17:37 Uhr
geschrieben von Raimund Holzmann

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

WIDERSPRUCH: Preisanpassung zum 1.2.2019

Bestell-/Kundennummer: VertragsNr. 1188567 KundenNr. 1360257

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

hiermit widerspreche ich der Preisanpassung zum 01.02.2019, über die Sie mit Schreiben vom 15.12.2018 informiert haben.

Mein Stromtarif (Beginn 1.8.2018) beinhaltet eine eingeschränkte Preisgarantie von 12 Monaten. Nur allgemein gehaltene Aussagen über höhere Energiehandelspreise oder Netznutzungsentgelte sind daher nicht geeignet, eine solch drastische Preiserhöhung rechtswirksam zu begründen.

Außerdem verstößt die Preiserhöhung auch gegen Ziff. 5.9 der dem Stromvertrag zugrundeliegenden AGB's. Somit ist eine Preisanpassung frühestens zum 1.8.2019 zulässig.

Ich fordere Sie daher auf, die Preisanpassung zum 01.02.2019 zurückzunehmen und die monatliche Abschlagszahlung auf dem bisherigen Stand zu belassen.

Außerdem fordere ich Sie hiermit auf, meinen Widerspruch unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Sollte ich bis zum 11.01.2019 keine entsprechende Bestätigung von Ihnen erhalten haben, werde ich weitere Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Raimund Holzmann

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Rücknahme der Preiserhöhung und schriftliche Bestätigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.12.2018 | 17:37
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


25.12.2018 | 09:29
von Raimund Holzmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
NEIN, die Beschwerde ist NICHT gelöst.

Beachte: BEV antwortet auf jede Beschwerde mittels Automat in der gleichen Minute mit einem Standardtext.


30.12.2018 | 13:20
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Die könnten mit Check24 verwandt und verschwägert sein. Die bieten diesen Mist ja auch an und weil soviel Geld an Provider und in die Werbung gesteckt wird ist "Der Kunde - der dumme; *

01.01.2019 | 09:37
von Raimund Holzmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV hat die angekündigte Preiserhöhung zwischenzeitlich schriftlich zurückgenommen.




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