BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Anpassung des Strompreises zum 01.02.2019
Bestell-/Kundennummer: KdNr. 35072, VertragsNr. 12952
Widerruf der Preisanpassung zum 01.02.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
der mir in der Abrechnung vom 07.08.2018 zugesagte Bonus in Höhe von 200,00 EURO ist bis heute nicht ausgezahlt worden. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2018 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass es eine diff. zu meinen Ungunsten zwischen Ihrer Abrechnung und den tatsächlichen Abbuchungen gibt. Ich habe einen Vertrag mit einer, Stand 1. Oktober 2017, mit einer Laufzeit von 12 Monaten und jeweilige Verlängerung von 12 Monaten. In der Abrechnung vom ist aber plötzlich eine Laufzeit von 24 Monaten angegeben. Dieser habe ich widersprochen und auf die vereinbarten 12 Monate verwiesen.
In gleicher Abrechnung teilen Sie mir mit, dass meine Preisgarantie uneingeschränkt für die aktuelle Laufzeit gilt.
Daher widerspreche ich der Preisanpassung, ab 01.02.19, gemäß Schreiben vom 15.12.18.
Sollte der erhöhte Betrag von Ihnen per 01.02.2019 eingezogen werden, werde ich eine Rücklastschrift auf Ihre Kosten veranlassen.
21.12.2018 | 17:41
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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