BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
BEV Preisgarantie verletzt - Ankündigung Erhöhung zum 01.02.19
Bestell-/Kundennummer: Vertrags-# 964376
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Preisanpassung zum 01.02.2019, über die ich in Ihrem Schreiben vom 15.12.2018 informiert wurde.
Die Preiserhöhung ist nicht zulässig, weil im Stromliefervertrag eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart wurde.
Das bedeutet, dass bis zum Ende des Garantiezeitraums ausschließlich Erhöhungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen an mich weitergegeben werden dürfen.
Da mein Stromliefervertrag erst seit dem 01.04.2018 läuft und eine eingeschränkte Preisgarantie von 12 Monaten vertraglich vereinbart wurde, können Arbeitspreis und Grundpreis aufgrund höherer Energiehandelspreise oder Netznutzungsentgelte frühestens zum 01.04.2019 steigen.
Ich fordere Sie auf, die Preisanpassung zum 01.02.2019 zurückzunehmen und die vertraglich vereinbarten Konditionen bis zum 31.03.2019 unverändert fortzuführen.
Sollte ich bis zum 07.01.2019 keine entsprechende Bestätigung von Ihnen erhalten haben, behalte ich mir rechtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen,
Familie Schuppe
24.12.2018 | 11:39
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst