Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 710 Views | 25.12.2018 | 16:14 Uhr
geschrieben von Uwe Lanzendorf-Linkweiler

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Grundpreiserhöhung von 400%

Bestell-/Kundennummer: 929836

Letzte Woche habe ich Ihr Schreiben "Information zur Preisanpassung" erhalten. Diese Schreiben betreffen meine beiden Verträge Strom und Gas

Die dort genannten Preiserhöhungen sind ab dem 01.02.2019 gültig.

Wenn ich zu diesem Termin, nicht schon längst gekündigt hätte (Ihre Bestätigungsschreiben vom12.10.2018 und 16.10.2018 liegen vor), würde ich spätestens jetzt von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Eine Grundpreiserhöhung beim Strom von 400% und beim Gas von 100% unverschämt.

Wie gesagt, ist meine Kündigung bei Ihnen bereits von Ihnen bestätigt und damit durch. Ach ja. Bei den weit über 1000 Beschwerden kommt es Ihnen ja offensichtlich auf eine mehr oder weniger nicht weiter an.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Nur Information an Alle. Meine Kündigung ist bereits bestätigt


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


08.01.2019 | 20:52
von Charles | Regelverstoß melden
Und wie sieht es mit dem Vertrauen bzgl. der BEV aus, dass ein evtl. Guthaben zum Vertragsende ausgezahlt wird?

Die Abschlagszahlungen an die BEV waren hoch.

15.01.2019 | 16:33
von Uwe Lanzendorf-Linkweiler | Regelverstoß melden
Hallo,
Dazu kann ich nichts sagen, da ich grundsätzlich nur Verträge ohne Neukundengutschrift o. ä. abschließe. Das vereinfacht anschließende Kündigungen.
Wenn man sich allerdings die hier auch zahlreiche Kommentare bezüglich dieser Frage durchliest, gibt das zumindest viel Ärger und bedeutet Zeitaufwand.
Mfg

23.01.2019 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.


18.09.2019 | 18:43
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