Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 459 Views | 27.12.2018 | 09:04 Uhr
geschrieben von Joachim Bremer

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV Preisgarantie verletzt - Ankündigung Erhöhung zum 01.02.19

Bestell-/Kundennummer: 1098510

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der von Ihnen angekündigten Strompreiserhöhung zum 01. Februar 2019 mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den mit Ihnen geschlossenen Stromvertrag fristgerecht zum 31. Januar 2019.

Sollte eine Kündigung zum 31.01.2019 nicht möglich sein, kündige ich rein vorsorglich und hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Diese Kündigung wurde per E-Mail am 19. Dezember 2018 zugestellt. Das Kündigungsschreiben per Post mit Einschreiben/Einwurf befindet sich noch in der Zustellung.

So nebenbei ist die Preiserhöhung nicht zulässig, da mein Stromliefervertrag erst seit dem 01.04.2018 und eine eingeschränkte Preisgarantie von 12 Monaten vertraglich vereinbart wurde. Da eine Kündigungsbestätigung zum 31.03.2019 vorliegt, können Arbeitspreis und Grundpreis aufgrund höherer Energiehandelspreise oder Nutzungsentgelte nicht vor dem 01.04.2019 steigen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Bremer

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Kündigungsbestätigung bis zum 09.01.2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.12.2018 | 09:04
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


30.12.2018 | 10:24
von Joachim Bremer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kündigungsbestätigung am 29.12.2018 von der BEV zum 31.01.2019 erhalten




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