BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
BEV Preisgarantie verletzt - Ankündigung Erhöhung zum 01.02.19
Bestell-/Kundennummer: 1098510
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der von Ihnen angekündigten Strompreiserhöhung zum 01. Februar 2019 mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den mit Ihnen geschlossenen Stromvertrag fristgerecht zum 31. Januar 2019.
Sollte eine Kündigung zum 31.01.2019 nicht möglich sein, kündige ich rein vorsorglich und hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Diese Kündigung wurde per E-Mail am 19. Dezember 2018 zugestellt. Das Kündigungsschreiben per Post mit Einschreiben/Einwurf befindet sich noch in der Zustellung.
So nebenbei ist die Preiserhöhung nicht zulässig, da mein Stromliefervertrag erst seit dem 01.04.2018 und eine eingeschränkte Preisgarantie von 12 Monaten vertraglich vereinbart wurde. Da eine Kündigungsbestätigung zum 31.03.2019 vorliegt, können Arbeitspreis und Grundpreis aufgrund höherer Energiehandelspreise oder Nutzungsentgelte nicht vor dem 01.04.2019 steigen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Bremer
27.12.2018 | 09:04
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
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Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
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Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team