Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 86 Views | 28.12.2018 | 11:03 Uhr
geschrieben von Michael Peckruhn

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Auszahlung Neukunden- und Erstwechslerbonus

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 707899

Nach der Kündigung unseres Stromliefervertrages bei der BEV zum 18.10.2018 und der Endabrechnung vom 26.10.2018 habe ich trotz mehrmaliger Anrufe, Fristsetzungen und dem unten abgedruckten Schreiben bis heute (27.12.2018) den Neukundenbonus in Höhe von 205,95€ und den

SCHLAGWORTE

Text der schriftlichen Aufforderung:

laut unserem Stromliefervertrag sind Sie verpflichtet, mir einen Erstwechsler-Bonus in Höhe von 30,00€ und einen Neukundenbonus in Höhe von 205,95€ (gemäß Endabrechnung) zu zahlen. Sie haben mir diese vertraglich vereinbarten Boni aber noch nicht erstattet. Auch nach zweimaliger telefonischer Aufforderung über die Hotline erfolgte keinerlei Reaktion Ihrerseits. Hiermit fordere ich Sie zur Zahlung des Betrags von 235,95 Euro bis zum 21.12.2018 auf.

Für den Fall, dass Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich neben weiteren rechtlichen Schritten ihr Verhalten auch der Stiftung Warentest und der Verbraucherberatung bekannt machen, sowie entsprechende Bewertungen in den einschlägigen Internetportalen verfassen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung des Erstwechsler- und Neukundenbonus in Höhe von 235,95€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.12.2018 | 11:03
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


31.12.2018 | 17:10
von Michael Peckruhn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie nicht anders zu erwarten hat die BEV außer mit der automatisch generierten Antwort noch nicht reagiert.


04.01.2019 | 08:46
von Michael Peckruhn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach einem weiteren Anruf bei der Hotline ist der Neukunden- und Erstwechslerbonus heute auf meinem Konto angekommen. Nach dem Telefonat, das genauso ablief wie die vorherigen, hatte ich aber auch bei der Schlichtungsstelle über das Onlineformular Beschwerde eingelegt. Ich kann nicht beurteilen, ob es da einen Zusammenhang gibt.




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