Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 213 Views | 28.12.2018 | 10:59 Uhr
geschrieben von Gordon Georgs

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Preiserhöhung im laufenden Gasliefervertrag trotz Preisgarantie

Bestell-/Kundennummer: 1102864

Warnung vor Stromanbieter BEV: Extreme Erhöhung der Preise

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 15.12.2018 informierten Sie mich über eine Preisanpassung für meinen laufenden Gasliefervertrag mit dem Tarif „BEV Energie Gas 12“ zum 01.02.2019. Hiermit widerspreche ich dieser Anpassung, da beim Abschluss des Vertrags über das Vergleichsportal CHECK24 eine 12-monatige Preisgarantie vereinbart wurde. Ich gehe davon aus, dass Sie dieses übersehen haben und dass mein Vertrag zu den derzeitigen Konditionen bis zum Ende der Vertragslaufzeit fortgeführt wird.

Ich bitte um Prüfung und um kurzfristige schriftliche Bestätigung, dass sowohl der Arbeitspreis als auch der Grundpreis bis zum Ende der Vertragslaufzeit am 31.03.2019 unangetastet bleiben. Die monatlichen Gaszahlungen werden dementsprechend nicht erhöht. Vielen Dank bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Einhaltung der Preisgarantie


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.12.2018 | 10:59
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


01.01.2019 | 17:47
von Gordon Georgs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr interessant, dass der Anbieter BEV auf dieser Plattform umgehend auf meinen Eintrag reagiert, um den schönen Schein zu wahren und seine (Noch-) Kunden zu beschwichtigen. Aber Tatsache ist, dass ich auf meinen persönlichen schriftlichen Widerspruch bis jetzt noch keine Antwort erhalten habe. Alles nur Taktik? Warten wir einmal ab.


09.01.2019 | 13:15
von Gordon Georgs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis auf die automatisch generierte Antwort des Energielieferanten wurde auf mein Schreiben nicht reagiert. Mittlerweile wurde der Anbieter per Einschreiben mit Fristsetzung zur Antwort aufgefordert.


23.01.2019 | 15:50
von Gordon Georgs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV sitzt die Angelegenheit anscheinend aus. Mittlerweile habe ich mein SEPA-Mandat zum Einzug der monatlichen Abschlagszahlungen widerrufen. Weitere Schritte werden folgen.


29.01.2019 | 22:54
von Gordon Georgs gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach gefühlt unendlichem Schriftverkehr und Entzug des SEPA-Lastschriftmandats lenkt der Anbieter BEV endlich ein und bestätigt die Fortführung des Stromliefervertrags zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen. Die Ausdauer hat sich gelohnt. Meine Empfehlung an alle Betroffenen: hart bleiben und nicht nachgeben!




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