Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 116 Views | 04.01.2019 | 09:34 Uhr
geschrieben von Christina Oldenburger

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Guthaben nicht ausbezahlt

Bestell-/Kundennummer: 704042

Ich habe bereits mehrere E-Mails an das Kundenservice adressiert, bisher ohne Erfolg. Vom 25.11.2018, 18.12.2018 und 27.12.2018 blieben alle meine Nachrichten unbeantwortet. Es reicht nicht mal für eine Eingangsbestätigung. Lediglich die Bearbeitung meiner Kündigung konnte innerhalb weniger Tage bearbeitet werden.

Mein Guthaben aus Vertrag ist seit September nicht ausbezahlt worden. Ich möchte die BEV umgehend darüber informieren, meinen vertraglichen Ansprüchen nachzukommen und mich bei mir zu melden! So langsam ist das Verhalten dieses Unternehmens nicht mehr tragbar und für mich als Kunde zunehmend unverschämt, wie mit meinem Geld umgegangen wird.

Vertragsnummer 603801

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Guthabenrückzahlung aus Vertrag 158,44 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.01.2019 | 09:35
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


07.01.2019 | 10:08
von Christina Oldenburger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.01.2019 | 11:46
von Christina Oldenburger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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