Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 415 Views | 04.01.2019 | 16:14 Uhr
geschrieben von Fam. Raggen

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

15% Neukundenbonus wird nicht ausbezahlt

Bestell-/Kundennummer: Vertrag 662282

Ich habe am 06.12.2018 meine Endabrechnung erhalten. Aus dieser ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von 162,97€ und ein Neukundenbonus in Höhe von 199,95€.

SCHLAGWORTE

Der Neukundenbonus sollte laut Vertrag mit Endabrechnung fällig werden. Die Nachzahlung wurde zum 18.12.2018 von meinem Konto abgebucht, der Bonus jedoch bis heute nicht ausbezahlt! Auch habe ich trotz Telefonat und zwei E-Mails mit Fristsetzung, bis heute weder mein Geld noch eine Rückmeldung erhalten!

Ich habe einen Rechtsanspruch, dass der Bonus unverzüglich nach Rechnungstellung ausbezahlt werden muss!

Das man den Bonus nicht mit der Nachzahlung verrechnet hat, hat schon nichts mit Kundenservice zu tun. Aber das man die Zeit hat, die Nachzahlung zu bearbeiten und pünktlich nach 2 Wochen einzuziehen und die Bonusauszahlung, welche in derselben Abrechnung ausgewiesen wurde, nach mittlerweile 5 Wochen immer noch nicht bearbeitet hat, ist eine Unverschämtheit!

Meine zuletzt gesetzte Frist läuft am 08.01.2019 aus. Sollte ich bis dahin immer noch keine Bestätigung der Auszahlung erhalten haben, bzw. mein Geld, werde ich die Sache an die Schlichtungsstelle weiterreichen und mir notfalls per Mahnbescheid mein Recht einklagen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung in Höhe von 15% der Endrechnung = 199,95€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.01.2019 | 18:08
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


05.01.2019 | 15:28
von Fam. Raggen | Regelverstoß melden
Sehr geehrtes Kundenservice Team,

ich werde keine weitere Geduld zeigen, vorallem nicht aufgrund eines derartigen Formschreibens.

Sie bitten um Geduld, um die Sache zu prüfen. Hier gibt es nichts, was von einer Fachanteilung zu prüfen ist! Der Bonus steht mir zu und die Höhe wurde von Ihnen in der Endabrechnung auch aufgeführt und demnach bestätigt. Sie sind, da der Versorgungsvertrag beendet wurde, rechtlich zur UNVERZÜGLICHEN überweisung verpflichtet und hätten den fälligen Betrag daher längst auszahlen müssen!

Ich weise Sie daher hiermit erneut daraufhin, dass ich Ihnen bereits zweimal eine angemessene Frist zur Rückmeldung und Auszahlung gesetzt habe und dass ich, sollten Sie auch die zweite Frist zum 08.01.2019 tatenlos verstreichen lassen, mich an die Schlichtungsstelle wenden werde und gegebenenfalls mein Geld (plus Zinsen und Kosten) per Mahnbescheid einklagen werde.

08.01.2019 | 09:30
von Fam. Raggen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


21.01.2019 | 11:51
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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