Durch Deutsche Post gelöste Beschwerde. | 121 Views | 04.01.2019 | 10:10 Uhr
geschrieben von Kerstin Hömmeke

Deutsche Post AG (Bonn)

Einschreiben nicht zugestellt, Post stellt Haftung in Frage

Bestell-/Kundennummer: 5299575

Am 26.10.2018 habe ich einer Kundin zwei Clip. ho Gürtel mit der dazugehörigen Rechnung in einem Luftpolsterumschlag der Firma Mail Lite per Großbrief zugesandt. Die Gürtel waren zusätzlich in einem Zip-Beutel verpackt. Nach einer Woche meldete sich die Kundin, die Gürtel seien noch nicht angekommen.

SCHLAGWORTE

Ich habe umgehend eine Ersatzlieferung veranlasst, die beiden Gürtel waren ebenfalls wieder in einem Zip-Beutel verpackt, der Umschlag war ebenso wieder ein weißer Mail-Lite Umschlag.

Um den Versand dokumentieren zu können, erfolgte der Versand dieses Mal per Einschreiben Einwurf (A002084293000000006E). Die Sendung wurde am 07.11. in einer Postfiliale eingeliefert und noch am selben Tag im Briefzentrum Osnabrück erfasst. Danach geschah nichts mehr, bis auf dass sich die Kundin nach einer Woche meldete, wo denn ihre Ersatzlieferung bliebe.

Daraufhin habe ich der Kundin am 14.11. eine erneute Ersatzlieferung per Hermes zukommen lassen - Hermes hat übrigens am 16.11. zugestellt - und eine Nachforschung bei der Deutschen Post veranlasst. Es kam das übliche Standardschreiben, die Nachforschung werde einige Zeit in Anspruch nehmen.

Heute hatte ich dann einen DinA5 Umschlag im Briefkasten. Inhalt: Ein kurzes Schreiben, dass man trotz intensiver Recherche die Zustellung nicht nachweisen kann. Hätte ich noch Fragen, solle ich mich melden.

Das habe ich gerade telefonisch gemacht. Es war ein sehr anstrengendes Telefonat, da die Mitarbeiterin am Telefon große Probleme hatte, den Sachverhalt zu verstehen.

Für mich ist die Sache recht eindeutig: Ich habe ein Einschreiben Einwurf versandt, für das die Post - angeblich - laut AGB mit 20,00 Euro haftet. Dieses Einschreiben Einwurf hat es bis ins Briefzentrum Osnabrück geschafft, danach verliert sich seine Spur. Von Haftung wollte die Mitarbeiterin aber nichts wissen. Man habe mir schließlich mitgeteilt, dass die Zustellung nicht nachzuweisen ist. Ohne Worte!

Der Warenwert lässt sich eindeutig mit dem Duplikat der Rechnung nachweisen. Jetzt geht die Sache an eine Fachabteilung, die entscheidet, ob die Haftung in Frage kommt. Allerdings stellt sich die Frage, welche Informationen die Fachabteilung bekommt, da die Mitarbeiterin am Telefon nicht den Eindruck machte, mein Anliegen verstanden zu haben.

Es stellt sich die Frage, wofür die Deutsche Post eine Haftung beim Einschreiben Einwurf anbietet, wenn sie im Falle des Verlustes auf dem Postweg nicht haften will.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: 20,00 Euro Erstattung in Höhe des Netto-Warenwertes


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


11.01.2019 | 10:53
von Kerstin Hömmeke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Erstattung ist in voller Höhe erfolgt.




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