Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 188 Views | 04.01.2019 | 13:10 Uhr
geschrieben von Grit Kowalski

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Auszahlung meines "Guthabens aus geringerem Verbrauch"

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr.: 869648

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Mit Datum vom 23.10.18 habe ich für den Abrechnungszeitraum 05.10.17 - 04.10.18 die Endabrechnung erhalten, in der ein Guthaben von 595,57 EUR ausgewiesen wurde.

Nach mehrmaligen Nachfragen in Telefonaten, Mails und Einschreiben mit Ihrer bzw. an Ihre Firma wurde mir bis jetzt, d. h. 03.01.2019 mein Guthaben in o. g. Höhe nicht ausgezahlt.

Ich erwarte die Rückzahlung meines Guthabens in Höhe von 595,57 EUR bis spätestens zum 31.01.2019. Sollte auch diese First wieder verstreicht, werde wir eine Klage wegen drohender Insolvenzverschleppung bzw. Betrugs stellen.

Sie begehen lt. Ihren AGBs Ziffer 8.3 (., dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der überstehende Betrag unverzüglich erstattet, spätetens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet.) Vertragsbruch.

Außerdem geht eine Mitteilung mit heutigem Datum an marktwaechter spider monkey vzbe.de.

G. Kowalski

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 595,57 EUR


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.01.2019 | 13:10
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


07.01.2019 | 16:58
von Grit Kowalski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, nein! Seit dieser Standardnachricht hat sich noch nichts getan.
MfG
G. Kowalski


10.01.2019 | 12:16
von Grit Kowalski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe noch keine Antwort oder die Rückzahlung.
MfG
G. Kowalski


10.01.2019 | 17:32
von Grit Kowalski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV hat den ausstehenden Betrag gezahlt sowie eine Neukundenprämie.
Schade, dass man sich damit rumärgern muss.
Vielen Dank.
MfG
Grit Kowalski




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