Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 365 Views | 05.01.2019 | 20:04 Uhr
geschrieben von Mario Kühnreich

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Überweisung des Guthabens

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer – 642518 / Kundennummer – 747350

Am 24.10.2018 erhielt ich meine Jahresstromabschlussrechnung 2017/2018 mit einer Gutschrift von 94,81 Euro. Jetzt sind weit über zwei Wochen vorbei, in der sie mir die Gutschrift hätten überweisen müssen, doch passiert ist leider nichts.
Indes verschickte ich am 18.12.2018 eine E-Mail mit der Forderung, mir die Gutschrift bis zum 04.01.2019 auf mein Konto zu überweisen.
Wie befürchtet, habe ich bis heute den, 04.01.2019 keine Gutschrift erhalten.
Es bleibt einem scheinbar nichts anderes übrig, als einen Anwalt einzuschalten!

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Überweisung der Gutschrift in Höhe von 94,81 Euro auf mein Konto


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.01.2019 | 20:04
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


08.01.2019 | 21:10
von Mario Kühnreich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie zu erwarten, Gutschrift wird einfach nicht überwiesen. Werde Strafanzeige erstatten und die Verzugszinsen über einen Anwalt einfordern.


08.01.2019 | 21:16
von Mario Kühnreich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.01.2019 | 12:49
von Mario Kühnreich gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


09.01.2019 | 12:52
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