BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Guthabenerstattung und keine Reaktion auf Sonderkündigung
Bestell-/Kundennummer: Gas: 951963 Strom: 953001
Unsere Endabrechnung für Strom wie Gas kam am 19.11.2018. Insgesamt haben wir ein Guthaben von 439,19 Euro. Trotz mehrmaligen Anrufen des Kundenservice, Versenden einer Mahnung und Einschalten von CHECK24 haben wir unser Geld bis heute (05.01.2019!) nicht erhalten. Abschläge werden weiterhin abgebucht.
Guthaben aus Energierechnungen sind unverzüglich zu erstatten (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14), ansonsten ist die Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen (s. § 288 (1) BGB). Hiervon werden wir Gebrauch machen und unseren Anwalt einschalten, wenn wir unser Geld nicht innerhalb der nächsten 7 Tage erhalten.
Zudem haben wir aufgrund der drastischen Preiserhöhung von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Die Kündigungen wurden per Einschreiben (Rückschein sowie Einwurf) versendet, bisher keine Bestätigung. Ab dem 01.02.2019 werden Abbuchungen der BEV gesperrt.
07.01.2019 | 10:05
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
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Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist gelöst