Von EWD Inkasso beantwortete Beschwerde. | 525 Views | 06.01.2019 | 19:14 Uhr
geschrieben von Chr Herrm

EWD Inkasso GmbH (Köln)

Verstoß gegen das Datenschutzgeheimnis/ DSGVO

Ich muss jetzt einfach nur wissen, wie ich weiter verfahren muss.

Das die EWD Forderungsschreiben versendet, ist allgemein klar. Das EWD jetzt aber gegen das Datenschutzgeheimnis verstößt und sich damit strafbar macht ist neu.

In meinem Forderungsschreiben befanden sich Verträge mit allen Daten von anderen EWD "Kunden". Wenn die EWD so mit sensiblen Daten umgeht, frage ich mich, ob das dort gängige Praxis ist. Ich habe komplette Vertragsunterlagen von anderen Kunden bekommen. Soll/ muss ich den anderen Kunden darüber informieren, das ich seine Vertragsunterlagen habe, oder übergebe ich das meinem Anwalt.

Danke

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Meine Forderung an EWD Inkasso GmbH: Klärung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.01.2019 | 16:20
Firmen-Antwort von: EWD Inkasso GmbH
Abteilung: Rechtsabteilung

Sehr geehrte (r) Beschwerdeführer (in),

vielen Dank für Ihre "Beschwerde", die wir derzeit eher als Mitteilung deuten.

Zunächst versichern wir Ihnen, dass wir sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt haben und sehr auf die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften achten. Dies geschieht nicht nur wegen der gesetzlichen Verpflichtung, sondern auch, weil wir (spätestens nach Feierabend) alle "Verbraucher" und somit in Sorge um unsere Daten sind.

Nach Ihren Angaben ist uns aber in einem Einzelfall eine Datenpanne unterlaufen, die wir sehr bedauern, sollte Sie sich bewahrheiten. Nach derzeitiger Einschätzung vermuten wir, dass entweder ein Mitarbeiter dem Schreiben an Sie eine falsche Anlage beigefügt hat oder aber, dass ein unerwarteter Fehler bei der automatisierten Kuvertierung aufgetreten ist.

Vor allem um hier eine lückenlose Aufklärung betreiben zu können (und um uns bei der Person, dessen Daten Sie wohl versehentlich erhalten haben, entschuldigen zu können) benötigen wir jedoch Ihre Mithilfe:

Bitte lassen Sie uns doch folgende Informationen zukommen:

  • Unser Aktenzeichen zu dem an Sie adressierten Schreiben sowie das Datum dieses Schreibens
  • Informationen zu den "Vertragsunterlagen" der anderen Person, die dem Anschreiben an Sie wohl versehentlich beigefügt waren.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte dies nicht über dieses Forum erfolgen, sondern per E-Mail an datenschutz spider monkey ewd-inkasso.de

Wir werden dem Fall dann mit Hochdruck nachgehen und die Angelegenheit aufklären. Über das Ergebnis unserer Recherchen werden wir Sie dann gerne in Kenntnis setzen – und vermutlich haben Sie ja auch noch Interesse an den "Vertragsunterlagen", die eigentlich für Sie bestimmt waren.

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Kommentare und Trackbacks (4)


10.01.2019 | 16:28
von Chr Herrm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guten Abend,
meine Beschwerde wegen dem Verstoß gegen die DSGVO konnte noch nicht geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen


17.01.2019 | 16:35
von Chr Herrm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,
nach Zusendung der Vorgangsnummer ist leider nichts mehr passiert.
Ich scheine da wohl einen wunden Punkt getroffen zu haben, da nicht ausgeschlossen werden kann, das auch meine Vertragsunterlagen abhanden gekommen sein könnten. Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnte der Verstoß gegen das DSGVO nicht wiederlegt werden.


23.01.2019 | 22:40
von Silvio 1953 | Regelverstoß melden
Haha Einzelfall. Das ich nicht lache.
Geht es zufällig um die Care Energy Gruppe? Da bekommen andauernd Kunden von ewd falsche Rechnungen von anderen Kunden.
Mit Datenschutz nehmen die es nicht so genau.

03.02.2019 | 04:56
von Sanya Bnng | Regelverstoß melden
Alles Witzvereine - diese Inkasso.

Machen auf wichtig und blasen sich auf.

https://www.kopp-verlag.de/Praxiswissen-Forderungseinzug-und-Inkasso-inkl.-Arbeitshilfen-online.htm?websale8=kopp-verlag.01-aa&pi=A3038922

empfehle die Bücher von KOPP VERLAG!



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