Bayernwerk AG (Regensburg)
Angeblicher Stromanbieterwechsel
Rätselhafte und beunruhigende Mitteilung aus dem Hause Bayernwerk
Sowohl meine Mutter als auch die Mutter meiner Partnerin haben ein Schreiben vom Netzbetreiber, der #E.ON-Tochter #Bayernwerk erhalten, in dem geschrieben steht, dass das Unternehmen die Information erhalten habe, dass die beiden zum Jahreswechsel 2018/2019 den Stromanbieter gewechselt hätten und dass diese deshalb spätestens zum 07.01.2019 den Zählerstand mitteilen sollten, sonst würde dieser durch das Unternehmen geschätzt.
Wir gehen derzeit davon aus, dass diese beiden nicht die einzigen Betroffenen sind, sondern, dass das Schreiben massenweise verschickt worden ist.
Von wem die Information gekommen sein könnte, dass die beiden zum Jahreswechsel den Stromanbieter gewechselt hätten, darüber schweigt sich das Bayernwerk aus. Fakt ist allerdings, dass beide ihren Strom seit Jahren von #Schwarzwald Energy ( bit.ly/2LTqIrH) geliefert bekommen und dort auch sehr zufrieden und glücklich sind.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Nicht nur, dass es sich um sauberen #Ökostrom handelt, auch die kostenlose 3-jährige Preisgarantie sind Gründe dafür. Darüber hinaus senkt Schwarzwald Energy im Gegensatz zum Markttrend den #Strompreis für 2019 und man handelt und interagiert dort sehr flott und unbürokratisch mit den Kunden. Genauso, wie man sich das als Kunde wünscht. Es gibt also nicht den geringsten Grund, den Stromanbieter zu wechseln.
Beide sind durch das Bayernwerk-Schreiben verunsichert und haben natürlich sicherheitshalber den Zählerstand mitgeteilt um nicht geschätzt zu werden.
Nun würden beide natürlich gerne wissen, zu welchem Stromanbieter sie angeblich gewechselt haben und von wem E.ON/Bayernwerk diese unrichtige Information bekommen hat. Ob der Netzversorger ( bit.ly/2Qtz9L0) diese Informationen liefern will?
Die Auskunft ließ keinen endgültigen Schluss zu, aber eine daraus resultierende Rückfrage beim Stromlieferanten (Anderer Anbieter als der Netzbetreiber) brachte dann die Antwort. Meine Reklamation ist damit gelöst, allerdings hatte sich die Reklamation komplett erübrigen können, wenn die Angaben auf dem Schreiben ausreichend informativ gewesen wäre.