BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Bonus in der Schlussabrechnung nicht berücksichtigt
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 674316 - Kundennummer 782781
Nach Ende des Belieferungszeitraums am 31.10.2018 habe ich sehr zügig bereits am 03.11.2018 die Endabrechnung von der BEV Energie für die Stromlieferung erhalten. So weit so gut.
Leider war die Abrechnung, nach der ich noch eine Restzahlung in Höhe von 61,50 € (Stromlieferung 1.139,00 € abzüglich Vorauszahlungen 1.078,00 €) leisten sollte, aber alles andere als korrekt, da dort weder der mir zugesagte Direktbonus in Höhe von 90,00 € noch der Neukundenbonus von 25 Prozent berücksichtigt worden waren.
Richtigerweise ergibt sich unter Einbeziehung der Bonuszahlungen folgende Endabrechnung:
Stromlieferung 1.139,50 €
Vorauszahlungen -1.078,00 €
Sofortbonus -90,00 €
Neukundenbonus -284,87 €
Mein Guthaben 313,37 €
Ich habe mich wegen des Sachverhalts sowohl per E-Mail als auch telefonisch an die BEV gewandt. Während auf die E-Mail überhaupt keine Reaktion erfolgte, wurde ich am Telefon darauf verwiesen, dass ich zunächst einmal die Restzahlung in Höhe von 61,50 € leisten solle.
Mein Hinweis darauf, dass meine Ansprüche auf Bonuszahlungen gemäß Nr. 4.1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Ein dem Kunden ggf. zugesagter Bonus wird dem Kunden nach Ablauf des ersten vollständigen Belieferungsjahres als Rabatt auf die Gesamtkosten des tatsächlichen Stromverbrauchs innerhalb des ersten Belieferungsjahres durch eine Gutschrift im Rahmen der Jahresverbrauchsrechnung gewährt. ") längst fällig sind und mir daher nach Verrechnung (fürsorglich hatte ich schriftlich auch die Aufrechnung erklärt) der oben genannte Zahlungsanspruch in Höhe von 313,37 € zusteht, wollte man nicht zur Kenntnis nehmen.
Leider hatte ich bis jetzt noch keine Zeit, den Vorgang meiner Rechtsschutzversicherung zu übergeben. Wenn auch die Beschwerde hier keinen Erfolg zeigt und ich bis zum 20.01.2019 keinen Zahlungseingang feststellen kann, wird mir aber nichts anderes übrig bleiben, als diesen Schritt in Angriff zu nehmen.
07.01.2019 | 10:25
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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