BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Falsche Endabrechnung und ausstehende Zahlung Neukundenbonus
Bestell-/Kundennummer: Vertr. 676918
Mit Zahlungseinzug vom 09.01.2019 belasten Sie meinem Konto weitere 23,45 Euro, obwohl ich Ihnen mit E-Mail-Schreiben vom 23.12.2018 (siehe unten) die erteilte Einzugsermächtigung entzogen habe!
Meine Forderung an Sie beträgt somit 256,33 Euro.
Hiermit setze ich Sie in Zahlungsverzug!
Wenn bis zum 14.01.2019 kein Zahlungseingang in Höhe von 256,33 Euro auf mein Konto eingegangen ist, werde ich am 16.01.2019 (Ablauf von 6 Wochen nach Belieferungsende) ohne weitere Kontaktaufnahme einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie stellen.
Hochachtungsvoll
Andreas Lotz
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Rechnung vom 19.12.2018 belasten Sie mir eine Restzahlung aus höherem Verbrauch in Höhe von 23,45 Euro.
Diese Rechnung kann ich aus zwei Gründen nicht akzeptieren:
1. Der unter Punkt 2. Vertragsrelevante Informationen aufgeführte Neukundenbonus wurde nicht in Abzug gebracht.
2. Der Netzbetreiber Osthessen Netz GmbH hat zum Wechseltermin einen Zählerstand von 59.180 kWh abgelesen. Sie rechnen jedoch einen maschinell errechneten Zählerstand (59.433 kWh) ab.
Die korrigierte Endabrechnung muss sich dementsprechend wie folgt zusammensetzen:
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Grundpreis: 158,80 Euro
Arbeitspreis 4.667 kWh x 0,200924: 937,71
Nettosumme: 1.096,51 Euro
MwSt. 19 %: 208,34 Euro
Bruttosumme Stromlieferung: 1.304,85 Euro
Bereits geleistete monatliche Zahlungen: -1.342,00 Euro
Neukundenbonus 15% von 1.304,85 Euro: -195,73 Euro
Auszuzahlendes Guthaben: -232,88 Euro
Ich erwarte, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener korrigierter Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen. Zudem widerrufe ich mit sofortiger Wirkung die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB). Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Hochachtungsvoll
Andreas Lotz
08.01.2019 | 09:23
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team