Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 507 Views | 09.01.2019 | 09:42 Uhr
geschrieben von Janos

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Forderung Neukundenbonus Auszahlung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 305117

Keine Auszahlung von Guthaben! (Neukundenbonus 25% auf Rechnung Erstjahresverbrauch)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere sie letztmalig auf, mir das noch bestehende Guthaben in Höhe von über 340,00 € aus dem Vertrag mit der Vertragsnummer 305117 schnellstmöglich zu überweisen!

Der Vertrag endete bereits am 31.07.2018, somit sind sie bereits vertragsbrüchig geworden. Sollte das Guthaben nicht innerhalb der nächsten 10 Werktage auf meinem Konto (Kontonummer liegt ihnen vor) eingehen, werde ich den Sachverhalt meinem Anwalt übergeben.

mit besten Grüßen,

Janos Bastgen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung Neukundenbonus laut Schreiben von BEV i. H. 340,00 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.01.2019 | 09:42
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


09.01.2019 | 15:27
von Klaus Reiter | Regelverstoß melden
Am schnellsten bekommt man sein Geld wenn man einfach zurück bucht. Das geht 1 Jahr. Den Zuviel zurück gebuchten Betrag einfach mit Schadensersatz verrechnen. Wenn der Laden pleite geht dann ist alles weg. Am besten auch bei Schlichtungsstelle melden. Dann gehts auch schnell und Verbraucherzentrale.

09.01.2019 | 18:09
von Klaus Reiter | Regelverstoß melden
Lieber Max M., was ich geschrieben habe ist richtig, die Sepa Lastschrift Richtlinie sagt aus das das Sepa Mandat schriftlich mit Unterschrift vorliegen muss. Dieses hat in der Regel Bev nicht also kann man sogar 3 Jahre zurückbuchen.

Sind Sie vielleicht Troll von BEV?



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