BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Mahnung der ausstehenden Guthabenauszahlung
Bestell-/Kundennummer: 300993
Ihre Schlussrechnung vom 15.11.2018 gemäß § 40 (4) EnWG habe ich erhalten. Demnach besteht ein Gutachten in Höhe von 391,06 €.
Das Gutachten wurde jedoch nicht innerhalb von 14 Tage auf mein Konto überwiesen. Auch nach neunmaliger telefonischer Anfrage und Zusicherung der Auszahlung, erstmalig am 30.11.2018, ist der Betrag bis zu heutigen Tag nicht auf meinem Konto zu verzeichnen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist s. § 288 (1) BGB).
Demnach erwarte ich bis zum 18.01.2019 die Auszahlung zzgl. 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ab dem 01.12.2018.
Zudem erwarte ich die Erstattung der Auslagen in Höhe von 5,35 €.
Sollte nicht bis 18.01.2019 der Eingang des Betrages auf meinem Konto zu verzeichnen sein oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Außerdem behalte ich mir vor ein Mahnverfahren beim Mahngericht einzuleiten und die Forderung über einen Mahnbescheid einzufordern.
Das gleiche Schreiben habe ich gestern per Einschreiben Ihnen zugesandt.
10.01.2019 | 08:41
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team