Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 147 Views | 11.01.2019 | 09:52 Uhr
geschrieben von Ralf Lörscher

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Widerspruch gegen Preiserhöhung …

Bestell-/Kundennummer: 1295671 Vertrag 1131781

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

auf meine E-Mail an die BEV Energie vom 21.12.2018 habe ich bis heute, 10.01.2019, noch keine Eingangsbestätigung erhalten. In dieser E-Mail teilte ich der BEV mit, dass ich der zum 01.02.2019 wirksamen Preiserhöhung, angekündigt in einem Brief vom 15.12.2018, widerspreche und auf eine Weiterführung meines Vertrages zu den zu Vertragsbeginn vereinbarten Konditionen bestehe. Begründung:

- Ich befinde mich im 1. Jahr der Belieferung und habe im Vertrag 12 Monate eingeschränkte Preisgarantie

Dieses Vorgehen wurde mir von einem Mitarbeiter der Telefonhotline der BEV zur Durchsetzung meines Rechts empfohlen.

Das gleiche Schreiben wurde per Einschreiben am 2.01.2019 gesendet. Reaktion? Keine! Weder eine Eingangsbestätigung der E-Mail noch eine Antwort per Post, im besten Fall die Information den Vertrag korrekterweise zu den geltenden Konditionen weiterzuführen.

Sollte binnen der gesetzten Frist keine Reaktion erfolgen oder sogar die Vertragskonditionen nicht eingehalten werden, wird die Schlichtungsstelle eingeschaltet und ggf. gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Weiterführung des Vertrages zu den geltenden Konditionen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.01.2019 | 09:52
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


13.01.2019 | 12:15
von Ralf Lörscher | Regelverstoß melden
Mittlerweile habe ich erneut einen irreführenden Brief der BEV erhalten, in dem mir bestätigt wird, dass die Preiserhöhung aufgrund der geltenden eingeschränkten Preisgarantie für mich nicht bindend ist. Erst nach Ablauf der 12 monatigen Preisgarantie würde ich einen höheren Strompreis zahlen müssen. Auf der RÜCKSEITE des Briefes steht jedoch, dass ich der Erhöhung jedoch FREIWILLIG zustimmen könnte, um die Kosten gerechter zu verteilen und die Leute zu entlasten, die keine Preisgarantie mehr haben. Sollte ich der FREIWILLIGEN Erhöhung nicht zustimmen, muss ich wiederum widersprechen, sonst gilt es als akzeptiert! Dieses Unternehmen ist wahrhaft an Dreistigkeit nicht zu überbieten!
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 424909 teaser


18.01.2019 | 15:42
von Ralf Lörscher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Bestätigung bisher. Auch ein Einschreiben hat nicht zur gewünschten Reaktion geführt. Die Marktwächter Energie sind bereits informiert.


26.01.2019 | 10:23
von Ralf Lörscher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch immer keine Bestätigung. Auch ein Einschreiben hat bisher keine Regung hervor gerufen ausser dem Brief, ich könne freiwillig der Erhöhung zustimmen. Sonst muss ich nochmal widersprechen.


09.02.2019 | 12:21
von Ralf Lörscher gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
BEV Bayrische Energievers...: Überzogene Abschläge
BEV Bayerische Energiever...: Mein Guthaben wird nicht ausbezahlt
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!