CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)
CHECK24 zahlt kein Cashback aus
Bestell-/Kundennummer: 8927894
Schäbige Vermeidungsstrategie von CHECK24, um Cashback zu sparen.
Ich habe im August 2018 über CHECK24 einen DSL-Tarif von Vodafone abgeschlossen, der am 10.10.2018 geschaltet wurde, und seitdem ununterbrochen besteht.
Bei Vertragsabschluss war ein Cashback in Höhe von 195,00€ vereinbart, welches nach Vertragsbestätigung durch Vodafone ausgezahlt werden sollte.
Nach Einreichung der ersten Rechnung behauptet CHECK24 nun, der Auftrag sei storniert worden und Cashback könne daher nicht ausgezahlt werden.
Vodafone weiß auch nichts von einer Stornierung und so beharrt CHECK24 einfach auf seiner Behauptung und spart sich knapp 200,00€ auszuzahlen.
Ich kann diese Firma nicht weiterempfehlen.
Ich bin jedenfalls die längste Zeit CHECK24-Kunde gewesen und habe auch eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht.
Zum Glück gibt es andere seriöse Vergleichs- und Vermittlungsportale.
11.01.2019 | 10:30
Abteilung: Marketing
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihr Feedback und das freundliche Telefonat.
Wir können sehr gut nachvollziehen, dass Sie Ihren Cashback erhalten möchten.
Wie wir Ihnen telefonisch mitteilen konnten, bedarf es für die Auszahlung des Cashbacks die Bestätigung des jeweiligen Anbieters.
Dies erfolgt durch einen automatisierten Prozess zwischen den Anbietern und CHECK24.
In Ihrem Fall wurde uns der Auftrag durch den Anbieter zunächst storniert. Die entsprechende Bestätigung konnten wir erst nach mehreren Anfragen bei Vodafone erhalten.
Für die Verzögerung der Auszahlung möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen.
Es freut uns, dass Ihr Anliegen nun abschließend geklärt werden konnte und die Auszahlung des Cashbacks innerhalb der nächsten 10 bis 14 Tage erfolgt.
Der Vorgang wurde Ihnen ebenfalls per E-Mail bestätigt. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne auf unsere Nachricht antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr CHECK24-Team
Es kann für check24 nicht angehen, für die Vermittlung des Vertrages eine fette Provision einzustreichen, aber den Kommunikationsbedarf bei Unstimmigkeiten vollständig auf den Kunden abzuwälzen.
Allen, denen zu Unrecht das Cashback verweigert wird kann ich nur raten, eine große Welle zu machen und das Geschäftsgebaren öffentlich zu machen.