BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Ausbleibende Auszahlung des Guthabens / Gasliefervertrag
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 837367 Kundennr. 957195
Die Verbrauchsabrechnung vom 14.12.2018 weist ein Guthaben in Höhe von 460,30 Euro aus. Guthaben aus Energierechnungen sind unverzüglich zu erstatten (sh. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und stellen ansonsten eine Geldschuld dar, die während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Die Auszahlung ist bis zum 09.01.2019 nicht erfolgt, obwohl ich Sie mehrfach per Telefon und per E-Mail dazu aufgefordert habe. Am 20.12.2018 forderte ich Sie erneut per E-Mail dazu auf mir das Guthaben auszuzahlen.
Ich fordere Sie auf mir das Guthaben unverzüglich auszuzahlen. Bitte überweisen Sie das Guthaben in Höhe von 460,30 Euro auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto.
Außerdem fordere ich umgehend die schriftliche Bestätigung meiner Sonderkündigung zum 31.01.2019 (aufgrund Ihrer Preiserhöhung zum 01.02.2019), welche ich Ihnen per E-Mail am 20.12.2018 und per Einschreiben/Rückschein (eingegangen und bestätigt von Ihnen am 24.12.2018) geschickt habe.
Ich behalte mir weitere Schritte vor. Dies sind die Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie sowie die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, sollte die Auszahlung des Guthabens nicht kurzfristig erfolgen. Leider bleibt mir, sofern Sie mir das Guthaben nicht unverzüglich auszahlen, nichts anderes übrig als meinen Anwalt zu kontaktieren.
11.01.2019 | 08:50
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
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Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
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Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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