Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 420 Views | 11.01.2019 | 17:25 Uhr
geschrieben von Ralf Tiedemann

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Auf Kündigung wird nicht reagiert

Bestell-/Kundennummer: Vertr.Nr.: 673753

Mit Einwurf-Einschreiben vom 21.12.2018 (lt. Post eingegangen am 27.12.2018) habe ich meinen Stromvertrag aufgrund der Preiserhöhung zum 01.02.2019 gekündigt. Zusätzlich habe ich nochmals mit E-Mail vom 09.01.2019 den Stromvertrag gekündigt. Hierzu erfolgte bislang keine Kündigungsbestätigung.

Außerdem warte ich auf die Auszahlung meines Guthabens aus der Stromabrechnung von Anfang Dezember 2018 sowie die Auszahlung des Neukundenbonus.

Mir wurde nach zweimaliger telefonischer Nachfrage mitgeteilt, dass das Geld sofort ausgezahlt wird. Es ist jedoch bis heute keine Geldeingang zu verzeichnen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Bestätigung der Kündigung sowie Auszahlung des Guthabens/Bonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.01.2019 | 17:25
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


14.01.2019 | 18:09
von Ralf Tiedemann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV wird weiterhin nicht tätig. Durch unbeantwortete Kündigungen sollen wohl weiterhin die Kunden an die BEV gebunden werden. Da kann man ja wohl nur Klage vor Gericht einreichen.


16.01.2019 | 15:38
von Ralf Tiedemann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Kündigungsbestätigung ist eingegangen und das Guthaben/der Neukundenbonus würde ausgezahlt.




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