Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 178 Views | 14.01.2019 | 10:20 Uhr
geschrieben von Michael Backer

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Preisgarantie missachtet und falsche Kündigungsbestätigung

Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr. 1080795 Kunden-Nr. 1240187

Am 20.12.2018 habe ich von BEV ein Schreiben vom 15.12.2018 erhalten, mit welchem mir eine Preiserhöhung per 01.02.2019 angekündigt wurde.

SCHLAGWORTE

Da die Preiserhöhung aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisgarantie unzulässig ist, habe ich mit Schreiben vom 27.12.2018 der Preiserhöhung widersprochen und um schriftliche Bestätigung darüber gebeten, dass Arbeitspreis, Grundpreis und die monatlichen Abschlagszahlungen in Höhe von 81,00 Euro per 01.02.2019 und bis zum Ablauf des 1. Vertragsjahres (31.05.2019) unverändert bleiben.

Statt der Bestätigung habe ich am 05.02.2019 ein Schreiben der BEV vom 28.12.2018 erhalten, mit welchem mir eine Vertragskündigung per 31.01.2019 bestätigt wurde. Eine Kündigung habe ich zu keiner Zeit ausgesprochen.

Noch am selben Tag habe ich dann bei BEV angerufen. Mir wurde telefonisch bestätigt, dass das Problem bekannt sei und ich nichts weiter unternehmen muss. Ich bat trotzdem um eine schriftliche Bestätigung innerhalb der nächsten 5 Werktage darüber, dass die angekündigte Preiserhöhung hinfällig ist und mein Vertrag zu unveränderten Preiskonditionen fortgeführt wird.

Am 06.01.2019 habe ich die gewünschte Bestätigung zusätzlich schriftlich bei BEV angefordert. Bis heute (12.01.2019) warte ich allerdings vergeblich auf die schriftliche Erledigung der BEV.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Schriftliche Rücknahme der angekündigten Preiserhöhung und Vertragsfortsetzung bis 31.05.2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.01.2019 | 10:20
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


17.01.2019 | 10:52
von Michael Backer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Rücknahme der Preiserhöhung wurde mir jetzt von BEV schriftlich bestätigt. Leider fehlt aber noch die Bestätigung, dass die irrtümliche Kündigungsbestätigung per 31.01.2019 gegenstandslos ist. Ich darf aber wohl davon ausgehen, da ich ja keine Kündigung ausgesprochen habe und die Rücknahme der Preiserhöhung per 01.02.2019 ansonsten keinen Sinn machen würde.




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