BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Preisgarantie missachtet und falsche Kündigungsbestätigung
Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr. 1080795 Kunden-Nr. 1240187
Am 20.12.2018 habe ich von BEV ein Schreiben vom 15.12.2018 erhalten, mit welchem mir eine Preiserhöhung per 01.02.2019 angekündigt wurde.
Da die Preiserhöhung aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisgarantie unzulässig ist, habe ich mit Schreiben vom 27.12.2018 der Preiserhöhung widersprochen und um schriftliche Bestätigung darüber gebeten, dass Arbeitspreis, Grundpreis und die monatlichen Abschlagszahlungen in Höhe von 81,00 Euro per 01.02.2019 und bis zum Ablauf des 1. Vertragsjahres (31.05.2019) unverändert bleiben.
Statt der Bestätigung habe ich am 05.02.2019 ein Schreiben der BEV vom 28.12.2018 erhalten, mit welchem mir eine Vertragskündigung per 31.01.2019 bestätigt wurde. Eine Kündigung habe ich zu keiner Zeit ausgesprochen.
Noch am selben Tag habe ich dann bei BEV angerufen. Mir wurde telefonisch bestätigt, dass das Problem bekannt sei und ich nichts weiter unternehmen muss. Ich bat trotzdem um eine schriftliche Bestätigung innerhalb der nächsten 5 Werktage darüber, dass die angekündigte Preiserhöhung hinfällig ist und mein Vertrag zu unveränderten Preiskonditionen fortgeführt wird.
Am 06.01.2019 habe ich die gewünschte Bestätigung zusätzlich schriftlich bei BEV angefordert. Bis heute (12.01.2019) warte ich allerdings vergeblich auf die schriftliche Erledigung der BEV.
14.01.2019 | 10:20
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team