Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 509 Views | 14.01.2019 | 11:50 Uhr
geschrieben von Y. Slotta

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Sämtliche Schreiben ignoriert

Bestell-/Kundennummer: 1293921

Sämtliche Schreiben werden ignoriert, Anpassung der Abschlagszahlungen verweigert, Kündigung nicht bestätigt, Überschusszahlungen nicht ausgezahlt, kein Kundenservice am Telefon; stattdessen Falschaussagen

Habe den üblichen (im Internet zu findenden) Brief mit (angeblich fehlerhafter aber niemals initiativ korrigierter) lächerlicher Preiserhöhung (um deutlich über 100 % im Grundpreis und fast 25 % im Arbeitspreis) bekommen.

SCHLAGWORTE

Am 20.12.18 erhalten und unmittelbar angefochten, bis heute 3 E-Mails geschrieben, welche alle unbeantwortet blieben (lt. Hotline aber eingegangen sind). Die in eben diesen Schreiben formulierte Kündigung blieb unquittiert. Zwischen E-Mail 2 und 3 habe ich ein Telefonat mit einem, zumindest auf mein Anliegen bezogen, wenig kompetentem Telefonisten geführt, der mir nicht helfen konnte (oder wollte) und zudem auch falsche Informationen und Tatbestände vorgab (z. B. bzgl. des Punktes 8 der AGBs der BEV: "Abschlagszahlungen" - hier sei eine Anpassung oder Auszahlung der Abschläge falls zu hoch nicht möglich und vorgesehen, wobei die AGBS das Gegenteil beschreiben). Einschreibebrief von vor 6 Tagen (07.01.19) brachte bisher auch keine Reaktion (evtl. nicht angenommen?).

Bisheriger deutlich zu hoher Abschlag ergibt ein Saldo für mich von fast 300,00 Euro, welcher trotz mehrfacher Aufforderung nicht ausgezahlt wurde. Eine geforderte Abschlagsanpassung wurde telefonisch verweigert und schriftlich ignoriert, obwohl diese nachweislich mehr als 100 % zu hoch sind. Alles entgegen der eigenen AGBS.

Ich fühle mich betrogen und finde nichts Seriöses in der BEV. Zeit genug zum Reagieren habe ich der BEV eingeräumt, hier werde ich kein Verständnis mehr zeigen und ich erwarte keine Bittstellung darum in einer möglichen Reaktion bei der ReclaBox oder sonstiges Geblubber, sondern Handeln seitens der BEV! Ohne unaufgeforderter Rückmeldung binnen 3 Werktagen leite ich ein Mahnverfahren ein oder konsultiere einen Rechtsanwalt (Schadensersatzklage ggü. der BEV ist dann ggf. inklusive, um die Anwaltskosten wieder erstattet zu bekommen).

BEV ist nicht empfehlenswert!

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Kündigungsbestätigung, sofortige Auszahlung meiner Überschusszahlungen, sofortige Anpassung meiner Abschlagszahlungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.01.2019 | 11:50
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


14.01.2019 | 21:16
von Y. Slotta | Regelverstoß melden
Eine scheinbar automatische Antwort mit den üblichen inhaltsleeren Versprechungen und Vertröstungen. Wie viel Zeit braucht die BEV denn, um Anfragen "gründlich" zu beantworten?

Würde nur halb so viel Zeit in die Anliegen der Kunden und den Kundenservice investiert werden wie in die "Imagepflege" (so nenne ich das sehr zeitnahe Antworten auf öffentlich einsehbare Negativ-Erfahrungsberichte und Beschwerden wie diese an dieser Stelle einfach mal), müsste die BEV sich mit derartiger Unzufriedenheit seitens der Kundschaft eventuell gar nicht auseinander setzen. Nach wie vor keine Rückmeldung von der BEV erhalten - mit Ausnahme dieser (vermutlich) Copy-Paste-Antwort, die ich als persönlichen Hohn werte.

Verständnis? Nicht mehr!

14.01.2019 | 23:13
von Y. Slotta | Regelverstoß melden
Gerade eben machte ich einen Brief auf mit dem Hinweis, dass die eingeschränkte Preiserhöhung nicht rechtens sei. Dem folgend auf der Rückseite die Bitte, sie trotzdem freiwillig zu akzeptieren.

Ich mache mir ernsthafte Sorgen um die Solvenz der BEV und befürchte, mein Geld nicht wieder zu bekommen. Werde morgen mit einem Anwalt sprechen und erörtern, ob eine Blockade der Lastschrifteinzüge ratsam ist. Den Lastschrift widerrufe ich sofort.

Als kleines update, falls es jemanden interessiert.

17.01.2019 | 23:11
von Y. Slotta noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.01.2019 | 23:49
von Y. Slotta noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.02.2019 | 03:20
von Y. Slotta endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Insolvenzverf. beantragt. ...... .




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