Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 211 Views | 16.01.2019 | 15:49 Uhr
geschrieben von Philipp Lampel

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Preiserhöhung trotz Preisgarantie

Bestell-/Kundennummer: 1134939 / 994962

Die BEV hat trotz bestehender Preisgarantie bis zum 13.02. den Preis deutlich erhöht. Weder auf E-Mails, Telefonate (nicht durchgekommen) noch Einschreiben vom 20.12. (Zustellung ist dokumentiert) wird reagiert.

Da ich am 13.02 sowieso wechsele, vermute ich, dass die BEV versucht, mir den Bonus vorzuenthalten.

Ich fordere die BEV daher endlich zu einer Stellungnahme und Rücknahme der ungerechtfertigten Preiserhöhung auf.

Zudem wurde trotz Widerruf zur Lastschriftabbuchung munter weiter abgebucht (wurde von mir aufgrund des Widerrufes sowie Überzahlung zurückgegeben).

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Rücknahme der Preiserhöhung und vertragskonforme Abwicklung des Vertrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.01.2019 | 15:49
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


17.01.2019 | 08:08
von Philipp Lampel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gerstern erhielt ich ein Schreiben über eine "einvernehmliche Preiserhöhung". Natürlich widerspreche ich dieser.

Zudem enthielt das Schreiben den Hinweis, dass die Preiserhöhung ab dem 13.02. Februar gilt. Ich habe aber zum 13.02. gekündigt und von meinem neuen Anbieter bereits die Bestätigung über die Belieferung.


20.01.2019 | 09:39
von Philipp Lampel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.01.2019 | 08:07
von Philipp Lampel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich weiß nicht mehr was ich mit Ihnen noch machen soll!

Gestern kam dass Sie meine Kündigung zum 31.01. akzeptieren. Ich habe nicht zum 31.01. gekündigt sondern zum 13.02. vertragskonform! Daher akzeptiere ich auch keine früherer Kündigung da Sie mich damit um meinem Bonus betrügen wollen.

Mein Kündigungstermin und wechsel zu einem seriösen Anbieter am 13.02. ist und bleibt daher wirksam.

Ich fordere Sie endlich zu einer korrekten Stellungnahme auf.


01.02.2019 | 08:21
von Philipp Lampel endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Laden ist pleite, Geld ist sicherlich längst in der Schweiz oder den Caymans und der Boris plant schon den nächsten Raubzug




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