
Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Gepäckbeschädigung
Bestell-/Kundennummer: 82000024752565
Hermes erstattet meinen beschädigten Koffer nicht
Über die Bundesbahn bestellte ich eine Haus zu Haus Gepäckbeförderung. Diese wurde mit Hermes durchgeführt. Leider kam der Koffer stark beschädigt auf der REHA Klinik an. Ich war so entsetzt, dass ich den Koffer beiseitestellte. Den Schaden habe ich erst nach meiner Rückkehr in Hamburg gemeldet. Es gibt eine Zeugin, von der Rezeption der Klink und Bilder vom Koffer mit dem Datum vom Anreisetag/Schadentag, 25.09.18. An diesem Tag kamen mehrere beschädigte Koffer an.
Ich wurde von Hotline zu Hotline verwiesen/Hermes zu DB und umgekehrt. Bis ich E-Mails an Hermes geschrieben habe, die teilweise unbeantwortet blieben. Auf mein Nachfragen bekam ich jetzt, 3 Monate später, eine Absage. Telefonisch beruft man sich auf die AGBs, der Schaden hätte spätestens nach 3 Tagen gemeldet werden müssen. AGBs habe ich nicht erhalten und bei einer REHA habe ich andere Dinge zu tun, als zu versuchen, bei einer Hotline durchzukommen.
Ich spreche hier von einem neuwertigen Koffer im Wert von "nur" 120,00€
Der aber leider nicht zu reparieren ist.
Und möchte einfach nur Gerechtigkeit!

16.01.2019 | 15:20
Abteilung: Social Service
Hallo Yvonne Schust,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Es tut uns Leid, dass Ihr Koffer beschädigt wurde.
Leider ist es uns nicht möglich, den Schaden nach Ablauf der Meldefrist zu übernehmen. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH
Mit tut uns leid ist der Koffer immer noch kaputt und nicht mehr zu gebrauchen.
Diese AW erhielt ich bereits per Mail.
Nach Durchsicht meiner Unterlagen/DB Gepäckservice Karte konnte ich auch nirgendwo die AGBs finden. Normalerweise müsste der Vorgang nachzuvollziehen sein, da an diesem Tag mehrere Koffer beschädigt in der Klinik ankamen. Meine Mitreisende hat ihren Schaden ersetzt bekommen, aber nur, weil ihre Tochter Anwältin ist und ihr somit die Verfahrensweise bekannt ist.
Hier wurde brutale Gewalt angewendet.
Deshalb finde ich es ja so fies, sich darauf zu berufen. ;-(
Sehr geehrte Frau Schust,
wie wir Ihnen bereits am 20.10.2018 mitteilten,
erfolgte Ihre Schadenmeldung zu spät.
Die Beschädigung Ihres Gepäcks und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten tun uns leid. Es ist unser Anspruch, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.
Gemäß der EG-Verordnung für Fahrgastrechte 1371/2007 **müssen Schäden spätestens drei Tage nach Annahme des Gepäcks gemeldet werden.
In Ihrem Fall erfolgte die Schadenmeldung nicht fristgerecht. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir eine Haftungsübernahme daher ablehnen müssen.
Wir hoffen dennoch, dass Sie bei einer Ihrer nächsten Reisen mit der Bahn wieder den DB Gepäckservice nutzen.
Herzliche Grüße aus Hamburg
** Nach dem Durchlesen dieser seitenlangen Verordnung ist mir kein Hinweis auf Gepäckbeschädigung aufgefallen!
Habe jetzt bei Hermes um Zusendung der AGBs gebeten!
Wurde der Koffer Tage vorher von der Rezeption angenommen, kann diese nicht wissen, ob evtl. Kratzer etc. schon vorher vorhanden waren und ist deshalb nicht verpflichtet, sich weiter darum zu kümmern.
Sobald der Kunde den Koffer in Empfang nimmt, wird er den Schaden erkennen (Kratzer, Räder defekt, Henkel abgerissen o. ä.) und hat diesen zu melden.
Hier hat Hermes - ausnahmsweise - Recht.
Wie man jedoch erst nach (angeblich) 12 Wochen Urlaub einen Schaden am Koffer erkennt, ist schon eine "Leistung". ....
Stimmt - und je mehr man von Ihren geistigen Ergüssen liest, glaubt man auch nicht mehr an 12 Wochen "Urlaub", eher an 12 Wochen "Klinik". ......