BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Fehlende Guthabenauszahlung + Sonderkündigungsbestätigung
Bestell-/Kundennummer: 991346
Aufgrund der von Ihnen angekündigten Strompreiserhöhung zum 15.12.2018 machte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigte den mit Ihnen abgeschlossenen Stromvertrag zum 31.01.2019.
Leider bekam ich keine entsprechende Kündigungsbestätigung innerhalb von 2 Wochen zugeschickt.
Angesichts der für die Stromlieferung im vergangenen Abrechnungszeitraum vom 10.12.2017-09.12.2018 erstellten Verbrauchsabrechnung muss noch ein Guthaben in Höhe von 255,20 Euro noch auf das bei Ihnen bekannte Konto gutgeschrieben werden.
Ferner müssen noch ein Neukundenbonus in Höhe von 123,42 Euro gemäß dem mit einem Schreiben vom 19.12.2017 bestätigten Stromlieferanten-Wechsel sowie ein Erstwechsler-Bonus (fällig 12 Monate ab Belieferung, d. h. bereits 4 Woche überfällig) in Höhe von 30,00 Euro ausgezahlt werden. Diese sollen durch gesetzliche Regelungen gewährleistet sein.
Zudem erwarte ich, dass Sie mir das aus der Abrechnung resultierende Guthaben inklusive des Neukundenbonus fristgerecht lt. Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (Az. I-20 U 136/14) innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Hiermit setze ich eine zweiwöchige Frist zur Auszahlung!
Überdies fordere ich eine Abschlagsanpassung an meinen tatsächlichen Verbrauch, bzw. eine entsprechende Anrechnung des in dieser Periode zu viel gezahlten Beitrags auf die Monate November, Dezember und Januar. In meinem Fall hätten die monatlichen Abschläge zum 01.11, 01.12 und 01.01 ca. 69,00 Euro/Monat betragen müssen, nicht 98,00 Euro/Monat wie vorher
16.01.2019 | 09:26
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist gelöst