Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 181 Views | 17.01.2019 | 08:56 Uhr
geschrieben von Sara Kaletha

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Seit 4 Monaten keine Guthabenauszahlung

Bestell-/Kundennummer: 700133

Stromrückzahlung? Fehlanzeige!

Im September 2018 bekam ich meine Stromabrechnung, die mit einem recht hohen Guthaben abschloss.

Als ich im Oktober mal anrief, um zu fragen, wann ich mit dem Geld rechnen könne, hieß es "Es kann 2-6 Wochen dauern, muss es aber nicht". Seitdem rufe ich dort jede Woche an, weil ich bis heute - 15.01.19 - immer noch kein Geld erhalten habe.

jedes Mal werde ich auf die kommende Woche vertröstet, eine E-Mail mit einer Anwaltsdrohung wurde nicht beantwortet. Meine Kündigung ist bereits raus, auf mein Geld warte ich allerdings von Woche zu Woche vergeblich.

Unglaublich schlechter Service und absolut nicht weiter zu empfehlen!

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Mein Guthaben


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.01.2019 | 08:56
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.01.2019 | 10:55
von Georg Achatz | Regelverstoß melden
https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Verunsicherte-Kunden-Stromanbieter-BEV-erhoeht-Grundpreis-teils-drastisch-id53256126.html

27.01.2019 | 09:19
von Sara Kaletha gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Durch Einleitung eines Schlichtungsverfahrens der Schlichtungsstelle. Kann ich nur empfehlen!




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