BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Überhöhte Abschläge und Mahnung, die über Vertrag hinausgehen
Bestell-/Kundennummer: 769629
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gemäß Vertrag sind 1.597,76 Euro vereinbart, bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten.
0,2968 €*4700 KWh=1.394,9600 €
24,40 €*12 Monate =292,80 €
Summe =1.687,7600 €
abzüglich Direktbonus auf Abschlag
= - 90,0000 €
Summe
Gesamtsumme
lt. Vertrag =1.597,7600 €
**************
Trotz mehrmaliger Aufforderung meine monatliche überhöhte Rate von 146,00 Euro auf 133,00 Euro zu kürzen, sind Sie dieser nicht nachgekommen.
Schreiben der Schlichtungsstelle haben Sie einfach ignoriert.
146,00 Euro*11 = 1.606,00 Euro.
133,00 Euro*12 = 1.596,00 Euro
Die Rate dürfte nur 133,00 Euro/Monat bei 12 Raten und 146,00 Euro bei 11 Raten betragen.
Sie haben vom 01.02.2018 - 01.12.2018 je 11*146,00 Euro = 1.606,00 Euro von mir erhalten.
Sie sind nicht berechtigt, Forderungen zu stellen, die über den Vertrag vereinbarte Gesamtsumme in Höhe von 1.597,76 Euro hinausgehen.
Ihre Mahnung über 146,00 Euro zuzüglich 5 Euro weise ich hiermit zurück, da diese ungerechtfertigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
18.01.2019 | 10:25
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Sollte ein Inkassounternehmen Forderungen stellen, werde ich mir das nicht bieten lassen. Den Marktwächter Energie und die Schlichtungsstelle werde ich nochmals informieren.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst