Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 226 Views | 18.01.2019 | 08:13 Uhr
geschrieben von Peter Eberhagen1

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Auszahlung des vertraglich zugesicherten Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: 725981

Nach mehreren Telefonaten mein unbeantwortetes Schreiben an die BEV vom 4.1.

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren, ich erwarte von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung vom 22.11.2018 resultierende Guthaben des Neukundenbonus in Höhe von 300,76 Euro fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.

Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).

Mein erstes Telefonat führte ich mit Ihrem Mitarbeiter Herrn D. am 23.11. mit der Bitte der Zahlung des ausstehenden Bonus von 300,76 Euro. Am 14.12. setzte ich in einem Telefonat mit Herrn S. eine Frist von 14 Tagen für die ausstehende Zahlung an mich.

Nachdem Ich bis heute keinen Zahlungseingang sehen kann, habe ich in dem Telefonat am 4.1. mit ihrer Mitarbeiterin Frau M. eine letzte Frist für den 9.1.2019 gesetzt.

Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht bis zum 09.01.2019 nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren. Des Weiteren erwäge ich weitere rechtliche Schritte gegen Sie.
Viele Grüße Peter E.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 15% Neukundenbonus - 300,76 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.01.2019 | 08:13
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


18.01.2019 | 13:36
von Peter Eberhagen1 | Regelverstoß melden
Leider habe ich nur diese Standartantwort bekommen. Das sich unmittelbar jemand um meine Angelegenheit kümmert höre ich nun bereits seit mehreren Wochen. Bei allen meinen Telefonaten hat man mir dies zugesagt und jetzt ist die BEV auch telefonisch nicht mehr erreichbar - entweder besetzt oder man soll zu einem späteren Zeitpunkt anrufen.

21.01.2019 | 08:21
von Peter Eberhagen1 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider nur diese Standardantwort erhalten und telefonisch ist bei der BEV momentan leider keiner telefonisch erreichbar. (Entweder besetzt oder der Hinweis später anzurufen) Die Antwort das sich die Fachabteilung darum kümmert habe ich bereits 3 mal erhalten aber es passiert gar nichts.


23.01.2019 | 22:34
von Peter Eberhagen1 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute ging die Zahlung ein und damit ist es gelöst


23.01.2019 | 22:35
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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