BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Auszahlung des vertraglich zugesicherten Neukundenbonus
Bestell-/Kundennummer: 725981
Nach mehreren Telefonaten mein unbeantwortetes Schreiben an die BEV vom 4.1.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erwarte von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung vom 22.11.2018 resultierende Guthaben des Neukundenbonus in Höhe von 300,76 Euro fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Mein erstes Telefonat führte ich mit Ihrem Mitarbeiter Herrn D. am 23.11. mit der Bitte der Zahlung des ausstehenden Bonus von 300,76 Euro. Am 14.12. setzte ich in einem Telefonat mit Herrn S. eine Frist von 14 Tagen für die ausstehende Zahlung an mich.
Nachdem Ich bis heute keinen Zahlungseingang sehen kann, habe ich in dem Telefonat am 4.1. mit ihrer Mitarbeiterin Frau M. eine letzte Frist für den 9.1.2019 gesetzt.
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht bis zum 09.01.2019 nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren. Des Weiteren erwäge ich weitere rechtliche Schritte gegen Sie.
Viele Grüße Peter E.
18.01.2019 | 08:13
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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