Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 73 Views | 19.01.2019 | 09:21 Uhr
geschrieben von Viola Lenz

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Kündigungsbestätigung der BEV fehlt

Bestell-/Kundennummer: Kdr.Nr. 1338117 / Vertrags-Nr. 1170279

Schriftliche Kündigungsbestätigung auf Grund meiner Kündigung mit Sonderkündigungsrecht zum 31.01.19 fehlt noch immer

Ich warte auf meine Kündigungsbestätigung auf Grund meiner Kündigung (zum 31.01.19) per Einschreiben vom 03.01.19. Zugestellt wurde dies laut Post am 07.01.19. Dieses Zustelldatum ist im PC der Post hinterlegt. Eine Unterschrift von BEV fehlt noch immer, obwohl die BEV als Großkunde diese innerhalb 7 Werktagen zu leisten hat.

Die Post fordert nun auch direkt diese Unterschrift bei der BEV ein, da es wie gesagt ja dokumentiert ist, dass dieses Einschreiben zugestellt wurde.

Daraufhin nochmals per Einschreiben die Kündigung mit Sonderkündigungsrecht am 15.01.19 per Einschreiben abgeschickt. Parallel per E-Mail und zusätzlich noch über das Kontaktformular der BEV geschickt.

Ich fordere die BEV nochmals auf, eine Kündigungsbestätigung (Vertrags-Nr. 1170279 / Kd.Nr. 1338117) an mich zu schicken, da ich ab 01.02.19 einen neuen Vertrag mit einem anderen Stromlieferanten habe. Letzter Tag der Stromlieferung der BEV an mich ist der 31.01.19

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Kündigungsbestätigung / Letzter Tag der Stromlieferung von der BEV an mich ist somit der 31.01.19


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.01.2019 | 09:21
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


22.01.2019 | 09:34
von Viola Lenz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist das Problem nicht gelöst. Noch immer warte ich auf die Kündigungsbestätigung. Diese ist einfach wichtig, damit die Leitung wirklich für den neuen Stromlieferanten freigeschaltet werden kann.


24.01.2019 | 14:22
von Viola Lenz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Endlich ist so eine Selbstverständlichkeit wie eine schriftliche Kündigungsbestätigung eingegangen. Schlimm genug, wenn man dahinter her rennen muss




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