Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 313 Views | 21.01.2019 | 10:29 Uhr
geschrieben von Thomas W. Link

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Zugeständnisse

Meine Rechnung wurde zügig zum Vertragsende am 31.12.2018 erstellt und mir am 09.01.19 zugestellt. Damit war das Guthaben von gut 402,00 € sofort fällig. Auf das obergerichtliche Urteil dazu wurde hier ja schon hingewiesen.

SCHLAGWORTE

Das Guthaben wurde natürlich bisher noch nicht überwiesen. Ich werde dazu einmalig eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben formulieren. Sollte die Fristsetzung wieder nicht eingehalten werden, geht es sofort zum Rechtsanwalt und das gerichtliche Mahnverfahren wird eingeleitet.

Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie man sich monatelang an der Nase herumführen lassen kann. Die Rechtsanwaltskosten sind als Vollzugsschaden, wie auch die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren dann ebenfalls von BEV zu zahlen. Ich habe weder die Zeit noch die Lust mich mit einem solchen Geschäftsgebaren wie vor langer Zeit bei Flexstrom auseinanderzusetzen. Dafür gibt es Rechtsanwälte, die ja auch leben wollen. Und das alles kostenfrei

Wenn das alle so schnell machen würden, würde BEV dann endlich in Konkurs gehen oder aber seine Praktiken ändern.

Kommt also das Geld nicht bis Mittwoch, geht's zum Rechtsanwalt. Macht doch alle mit!

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 402,00 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.01.2019 | 10:29
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


21.01.2019 | 11:24
von Thomas W. Link | Regelverstoß melden
Nun bekomme ich eine automatisch generierte Antwort mit einer Lösungszusage, ohne dass man überhaupt weiß, mit welchem Kunden man es zu tun hat.
Diese Firma ist einfach nur lächerlich. Alles nur Hinhaltetaktik.
Deshalb geht es nur so, wie ich bereits beschrieben habe. Das gerichtliche Mahnverfahren ist in Vorbereitung.

23.01.2019 | 09:19
von Thomas W. Link | Regelverstoß melden
Völlig unerwartet wurde heute sowohl das Guthaben als auch der Neukundenbonus in getrennten Überweisungen erstattet. Und das innerhalb von 14 Tagen nach der Rechnungsstellung, ohne dass ich tätig werden musste.
Damit für mich perfekt und zuverlässig gelaufen.

24.01.2019 | 09:42
von Georg Achatz | Regelverstoß melden
https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Verunsicherte-Kunden-Stromanbieter-BEV-erhoeht-Grundpreis-teils-drastisch-id53256126.html

24.01.2019 | 17:13
von Thomas W. Link gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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