Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 100 Views | 22.01.2019 | 12:22 Uhr
geschrieben von Florian Roe

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Guthaben aus Abschlagszahlungen / Neukundenbonus

Rückzahlung aus Guthaben Abschlagszahlungen nicht ausgezahlt. 15% Neukundenbonus nicht verrechnet, bzw. ausgezahlt

Zum 01.06.2019 habe ich meine Jahresabrechnungen 2018 für Gas (Kundenummer 950510) und Strom (Kundenummer 953344) erhalten.

SCHLAGWORTE

Laut Abrechnung erhalte ich für Strom eine Rückzahlung aus zu viel gezahlten Abschlägen von 44,64€.

Laut Abrechnung erhalte ich für Gas eine Rückzahlung aus zu viel gezahlten Abschlägen von 176,41€.

Laut Abrechnung erhalte ich für Gas einen 15% Neukundenbonus von 128,64€.

Bisher habe ich keine Auszahlung der Guthaben erhalten, obwohl laut Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (Az. I-20 U 136/14) dieses Guthaben innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überwiesen sein sollte.

Ich fordere daher die vollständige Erstattung der offenen Guthaben innerhalb der nächsten 5 Arbeitstage.

Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der genannten Fristen nachkommen, werde ich ohne Sie nochmals zu kontaktieren wegen Ihres Verzugs umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen und außerdem die 'Marktwächter Energie' der Verbraucherzentralen zum Sachverhalt informieren.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung der offenen Guthaben in Höhe von 349,70€ (Strom 44,65€ + Gas 176,41€ + 128,64€ Bonuszahlung)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.01.2019 | 12:22
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.01.2019 | 09:16
von Georg Achatz | Regelverstoß melden
https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Verunsicherte-Kunden-Stromanbieter-BEV-erhoeht-Grundpreis-teils-drastisch-id53256126.html

24.01.2019 | 11:48
von Florian Roe gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute wurden die offenen Forderungen erfüllt.




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