Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 830 Views | 22.01.2019 | 18:00 Uhr
geschrieben von Manfred Mensch

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Sofortbonus wird nicht überwiesen

Bestell-/Kundennummer: 1201033

BEV überweist seit Monaten trotz mehrfacher Aufforderung nicht den vertraglich zugesicherten Sofortbonus

Seit Ende April 2018 sind wird Neukunde der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft und erhalten unser Erdgas von dieser Firma. Der Wechsel (über Verivox) hat ohne Probleme und reibungslos funktioniert.

SCHLAGWORTE

Nach zwei Monaten kam per Post die Bestätigung, dass der Sofortbonus in Höhe von 100,00€ ausgezahlt werden kann, verbunden mit der Bitte um die Kontodaten. Die haben wir telefonisch mitgeteilt. Leider wurde der Sofortbonus nicht überweisen.

Weitere Telefonate (im Abstand von 6 Wochen und von weiteren 4 Wochen) endeten mit der Zusicherung, dass der Sofortbonus kurzfristig überwiesen wird. Das ist aber nicht geschehen. Deshalb haben wir mit Fristsetzung (per E-Mail und schriftlich) angekündigt, den ausstehenden Sofortbonus mit monatlichen Abschlagszahlungen zu verrechnen.

Von Seiten der BEV kam keine Reaktion, so dass wir die angekündigte Verrechnung vorgenommen haben. Jetzt (7 Wochen nach der letzten gekürzten Abschlagszahlung) kam eine Mahnung. Die BEV ist telefonisch leider nicht erreichbar; Anrufe werden wegen Überlastung abgewiesen und auf E-Mails wird nicht reagiert.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Rücknahme der Mahnung, Bestätigung, dass keine offenen Forderungen vorliegen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.01.2019 | 18:00
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


23.01.2019 | 10:54
von Georg Achatz | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

24.01.2019 | 09:01
von Georg Achatz | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

26.01.2019 | 18:06
von Manfred Mensch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Außer der offensichtlich automatisiert erstellten Firmen-Antwort kam keine Reaktion auf meine Beschwerde. Stattdessen eine zweite ("letzte") Mahnung, die sich in der Aufstellung der Restforderungen von der ersten Mahnung unterscheidet und wiederum sachlich falsch ist. Außerdem wird uns die Einschaltung des Inkasso-Unternehmens creditreform angekündigt und mit der automatisierten Kündigung des Strombelieferungsvertrags gedroht - obwohl wir nur Gas von der BEV beziehen.


17.02.2019 | 18:45
von Manfred Mensch endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV hat Insolvenz angemeldet - da wird sich nichts mehr tun.




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