Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 314 Views | 23.01.2019 | 23:34 Uhr
geschrieben von Natalie Woiwode

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV mbH bestätigt Kündigung nicht und zahlt Gutschrift nicht aus

Bestell-/Kundennummer: KD Nr. 864867

Nach der deutlichen Preiserhöhung im Schreiben vom 23.12.2018 habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und zum 31.01.2019 per Einschreiben am 07.01.2019 meinen Vertrag gekündigt. Zusätzlich habe ich das Kündigungsschreiben als Anhang per E-Mail an BEV mbH gesendet. Beides kann ich belegen, dass es zugestellt wurde.

Darüber hinaus wurde mir bisher immer noch nicht mein Guthaben in Höhe von 287,01 Euro ausgezahlt, welches mir aus der Verbrauchsabrechnung vom 04.11.2018 zusteht. Mehrmaliges Anrufen sowie eine schriftliche Aufforderungen, das Geld zurück zu zahlen, blieben bisher erfolglos.

Ich fordere hiermit die BEV Bayerische Energiegesellschaft mbH auf, meine Kündigung zum 31.01.2019 zu bestätigen, sowie meine Guthabenforderung in Höhe von 287,01 Euro auszuzahlen.

Wird bis Ende Januar dieser Fall nicht geklärt, werde ich alles dem Rechtsanwalt abgeben.

Mit freundlichen Grüßen

N. Woiwode

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Bestätigung der Kündigung zum 31.01.2019 und Auszahlung des Guthabens von 287,01€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.01.2019 | 09:39
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


24.01.2019 | 08:55
von Georg Achatz | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

27.01.2019 | 12:49
von Natalie Woiwode noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kündigung ist bereits bestätigt, uns fehlt weiterhin die Rückzahlung von unserer Gutschrift.


22.02.2019 | 15:38
von Natalie Woiwode endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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