Durch TEAG Thüringer Energie gelöste Beschwerde. | 318 Views | 28.01.2019 | 12:14 Uhr
geschrieben von Michael Schloter

TEAG Thüringer Energie AG (Erfurt)

Unverschämter geht es nicht mehr

Bestell-/Kundennummer: 1500061055

Ende Dezember hatten wir über CHECK24 einen Stromanbieterwechsel zum 01.03.2019 von BEV Energie zur TEAG abgeschlossen. Die TEAG hat am 18.01.2019 dann bei der BEV die Kündigung eingeleitet, aber nicht wie schriftlich vereinbart zum 01.03, sondern zum 01.02.2019.

SCHLAGWORTE

Die BEV hat dieser Kündigung zugestimmt. Für uns hat das zur Folge, dass wir ca. 600,00 € Bonus (Stromverbrauch 10.000 kWh) verlieren, da der Vertrag mit der BEV weniger als 1 Jahr war. Ferner teilte uns die TEAG (!) mit, dass man den Liefertermin 01.02. nicht einhalten könne, da der Netzbetreiber einem so schnellen Wechsel widersprochen hat. Das bedeutet wir fallen nun für unbestimmte Zeit auf den Grundversorger mit entsprechend hohen Preisen.

Wie kann ein Unternehmen einfach ohne Rücksprache den Kündigungstermin einfach ändern und nach vorne schieben? Die Antworten der TEAG sind genauso unverschämt wie der gesamte Vorgang.

Zitat "Wenn Ihnen was nicht passt, dann schalten Sie doch einen Anwalt ein". Eine Lösung des Problems wird von der TEAG ablehnt - "dann haben Sie halt mal Pech gehabt bei einem Wechsel, diese ständigen Wechsel wegen Boni unterstützen wir sowieso nicht "

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Meine Forderung an TEAG Thüringer Energie AG: Schadenersatz oder wieder in Kraftsetzung des Vertrags bei der BEV bis zum 28.02


Firma hat geantwortet nach 28 Tage nach 28 Tage
26.02.2019 | 09:04
Firmen-Antwort von: TEAG Thüringer Energie AG
Abteilung: Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit

Die Beschwerde wurde gelöst.

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Kommentare und Trackbacks (6)


28.01.2019 | 12:20
von Johannes K. | Regelverstoß melden
Mit der TEAG hat das nichts tun. Die BEV hat dir zum 31.01. gekündigt und den Anschluss zu diesem Termin freigegeben. Natürlich versucht man dort die Bonus-Zahlung zu vermeiden. Die TEAG übernimmt jetzt zum Kündigungstermin.

28.01.2019 | 12:30
von Michael Schloter | Regelverstoß melden
Hallo Johannes,

natürlich versucht die BEV mit üblen Tricks Kunden über den Tisch zu ziehen. Bei uns hat die BEV den Kündigungstermin 28.2. ohne Gründe offensichtlich gegenüber der TEAG abgelehnt und den 31.1. vorgeschlagen. Dieser wurde dann aber von der TEAG so akzeptiert (!) Offensichtlich passiert das Alles automatisiert, aber das ist natürlich das Problem der TEAG wenn man auf Vorschläge quasi automatisch eingeht ohne Rücksprache mit dem Kunden und dem Netzbetreiber. Es wäre der TEAG frei gestanden den Termin abzulehnen und damit den Prozess des Wechsels zu stoppen, was man aber offensichtlich nicht wollte um einen Neukunden nicht doch noch zu verlieren. Wie gesagt wir sind ab 1.2. beim Grundversorger auf unbestimmte Teit und haben unseren Bonus von 600 € wohl verloren.

28.01.2019 | 13:34
von Johannes K. | Regelverstoß melden
Die TEAG hat sich m. E. korrekt verhalten. Der Anschluss wurde von der BEV freigegeben. Du kannst jetzt zu diesem Termin entweder in die Grundversorgung gehen oder den hoffentlich günstigeren TEAG-Tarif nutzen. Gegenüber der BEV hast du einen Anspruch auf Schadensersatz, den du aber wohl mit Anwalt und zusätzlichen Kosten durchsetzen müsstest. Ob sich das lohnt, musst du selbst beurteilen.

28.01.2019 | 15:42
von Michael Schloter | Regelverstoß melden
Da muss ich Dir leider widersprechen. Die TEAG hatte keinerlei rechtliche Grundlage, den "freigewordenen" Vertrag zum 1.2. zu übernehmen, da wir einen Wechsel zum 1.3. beantragt hatten und nur zum 01.03. ein wirksames Vertragsverhältnis zu Stande kommen würde. Wenn also die TEAG den "freigewordenen VErtrag" nicht übernommen hätte, dann hätte uns die BEV kündigen müssen, wenn Sie uns zum 31.1. loswerden wollte. Eine solche Kündigung ist aber Sach- und Grundlos und damit auch nicht wirksam. Darüberhinaus wäre das auch ein Straftatbestand da durch die Kündigung offensichtlich der beworbene Bonus eingespart werden sollte (abzockerische Werbung). Daher hätte es hier nicht einmal einen Anwalt gebraucht sondern ein einfaches Mahnverfahren wäre ausreichend gewesen, den Schaden geltend zu machen.
Nun hat die TEAG aber rechstwidrig in unserem Namen das "Angebot" der BEV eine Kündigung zum 31.1. in die Wege zu leiten, angenommen. Damit ist die BEV raus und ALLEINE die TEAG haftbar.
F
erner ist das Alles mit der fehlerhaften Kündigung und dem falschen Datum durch die BEV die Version der TEAG, die BEV behauptet völlig Andere Dinge, nämlich dass die TEAG zum 31.1 gekündigt hätte. Ich habe die TEAG mehrfach gebeten uns Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die ich bis heute nicht bekommen habe.

Ja und wir werden SICHER gegen die TEAG klagen, wir sind rechtschutzversichert :-) und 700 oder 800 € Schaden werde ich sicher nicht so einfach mal "vergessen"

04.02.2019 | 12:16
von Michael Schloter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es meldete sich eine Mitarbeiterin von TEAG bei uns, die nun angeblich den Fall intensiv pürfen muss, da sie das auch nicht nachvollziehen kann. wir sin dgespannt


18.02.2019 | 17:49
von Michael Schloter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben den Fall gemeinsam mit der TEAG soweit geklärt. Leider waren wir Alle von der kriminellen Energie der BEV überrascht, die offensichtlich die TEAG und damit auch uns bewusst täuschte in Kenntnis der automatisierten Prozesse. Trotzdem hat die TEAG uns 100 € gutgeschrieben und auch einen Wechsel zum 1.2. mit dem Netzbetreiber abgeschlossen. Wie vielen Anderen blieb uns nur die Option wegen dem restlichen Schaden Strafanzeige gegen Mitarbeiter der BEV zu stellen.




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