BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
BEV - Weigerung zur Auszahlung Neukundenbonus Gas
Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 1843115
Seit dem 02.11.2018 bin ich Neukunde für einen Gasliefervertrag durch die BEV Bayerische Energieversorgung mbH.
Der Vertrag sieht u. a. vor, dass die BEV spätestens 60 Tage nach Belieferungsbeginn, das wäre demnach der 01.01.2019, einen Sofortbonus in Höhe von 170,00 Euro auf mein Konto auszahlt.
Die Auszahlung ist jedoch bis heute nicht erfolgt.
Auf meine erste, telefonische Mahnung am 05.01.2019 erhielt ich die Aussage, das die BEV nur 2 x pro Monat die anstehenden Boni an Kunden auszahlt.
Mit meiner E-Mail vom 09.01.2019 habe ich der BEV daraufhin eine angemessene Frist, bis 24.01.2019 zur Auszahlung gesetzt. Diese Frist ist seit heute erfolglos verstrichen und ich warte immer noch auf den mir vertraglich zugesicherten Neukundenbonus.
Auf meine diversen E-Mails erhielt ich bis dato weder eine Eingangsbestätigung noch irgend eine Antwort.
Leider bin ich auch Stromkunde der BEV und deren Praktiken zur drastischen Erhöhung der Grund- und Arbeitspreise sind mehr als unseriös. Obwohl meine beiden Stromverträge ordentlich zum Ende der 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit per 28.02.2019 gekündigt wurden und mir die BEV die Kündigungsannahme auch bestätigt hat, soll ich nun laut BEV ab 01.02.2019 doch bitte "vorzeitig und freiwillig" - trotz Preisgarantie - den höheren Preisen zustimmen.
Dieser überaus dubiosen Geschäftspraktik habe ich natürlich sofort widersprochen und der BEV untersagt, höhere als die vereinbarten Abschläge für den letzten Vertragsmonat einzuziehen.
Mal sehen, welche Kämpfe ich diesbezüglich mit der BEV noch im Zuge der Jahresabrechnung und den vereinbarten verbrauchabhängigen Boni ausfechten darf.
Nun geht zunächst "nur" um meinen überfälligen Neukundenkundenbonus von 170,00 Euro als Gaskunde der BEV.
28.01.2019 | 11:55
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
Etwaige Forderungen sind später in der sog. Insolvenztabelle anzumelden.