Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 316 Views | 28.01.2019 | 11:55 Uhr
geschrieben von Andreas Trautmann

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV - Weigerung zur Auszahlung Neukundenbonus Gas

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 1843115

Seit dem 02.11.2018 bin ich Neukunde für einen Gasliefervertrag durch die BEV Bayerische Energieversorgung mbH.

SCHLAGWORTE

Der Vertrag sieht u. a. vor, dass die BEV spätestens 60 Tage nach Belieferungsbeginn, das wäre demnach der 01.01.2019, einen Sofortbonus in Höhe von 170,00 Euro auf mein Konto auszahlt.

Die Auszahlung ist jedoch bis heute nicht erfolgt.

Auf meine erste, telefonische Mahnung am 05.01.2019 erhielt ich die Aussage, das die BEV nur 2 x pro Monat die anstehenden Boni an Kunden auszahlt.

Mit meiner E-Mail vom 09.01.2019 habe ich der BEV daraufhin eine angemessene Frist, bis 24.01.2019 zur Auszahlung gesetzt. Diese Frist ist seit heute erfolglos verstrichen und ich warte immer noch auf den mir vertraglich zugesicherten Neukundenbonus.

Auf meine diversen E-Mails erhielt ich bis dato weder eine Eingangsbestätigung noch irgend eine Antwort.

Leider bin ich auch Stromkunde der BEV und deren Praktiken zur drastischen Erhöhung der Grund- und Arbeitspreise sind mehr als unseriös. Obwohl meine beiden Stromverträge ordentlich zum Ende der 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit per 28.02.2019 gekündigt wurden und mir die BEV die Kündigungsannahme auch bestätigt hat, soll ich nun laut BEV ab 01.02.2019 doch bitte "vorzeitig und freiwillig" - trotz Preisgarantie - den höheren Preisen zustimmen.

Dieser überaus dubiosen Geschäftspraktik habe ich natürlich sofort widersprochen und der BEV untersagt, höhere als die vereinbarten Abschläge für den letzten Vertragsmonat einzuziehen.

Mal sehen, welche Kämpfe ich diesbezüglich mit der BEV noch im Zuge der Jahresabrechnung und den vereinbarten verbrauchabhängigen Boni ausfechten darf.

Nun geht zunächst "nur" um meinen überfälligen Neukundenkundenbonus von 170,00 Euro als Gaskunde der BEV.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung von 170,00 Euro Neukundenbonus


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28.01.2019 | 11:55
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


31.01.2019 | 15:02
von Andreas Trautmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 29.01. hat die BEV mittlerweile einen Insolvenzantrag gestellt, so das ich befürchte, weder meinen Neukundenbonus „Gas“, noch den 25%-igen Bonus im Zuge der Endabrechnung meiner beiden Stromverträge (gekündigt und von BEV bestätigt per 28.02.2019) auf ordentlichem Weg zu erhalten. Ich werde also weiter kämpfen und auf jeden Fall auf meine Forderungen gegenüber BEV bzw. Insolvenzverwalter bestehen, notfalls auf juristischem Weg.


31.01.2019 | 15:08
von Andreas Trautmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.02.2019 | 15:33
von Andreas Trautmann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV kann im Zuge des Insolvenzverfahrens ihren Zahlungsverpflichtungen u. a. zur Erstattung von Guthaben oder Boni nicht nachkommen.
Etwaige Forderungen sind später in der sog. Insolvenztabelle anzumelden.




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