Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 22 Views | 31.01.2019 | 12:52 Uhr
geschrieben von Katarzyna Skowronski

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV kündigt einseitig und widerrechtlich Stromliefervertrag

Bestell-/Kundennummer: 1059528

Stromlieferungsvertrag, Beginn 04.03.2018, Vertragslaufzeit 12 Monate, eingeschränkte Preisgarantie 12 Monate.

SCHLAGWORTE

BEV am 15.12.2018: Preisanpassung zum 01.02.2019.

Ich: 08.01.19 Widerspruch wegen eingeschränkter Preisgarantie und Kündigung zum 03.03.2019.

BEV am 15.01.2019: Kündigungsbestätigung zum 03.03.2019.

BEV am 11.01.2019: Vorschlag zur "einvernehmlichen" Preisanpassung zum 01.02.2019.

Ich:15.01.19 Widerspruch gegen "einvernehmliche" Preisanpassung und Bestehen auf Vertragserfüllung mit vereinbarten Konditionen.

BEV am 20.01.2019: Kündigungsbestätigung zum 31.01.2019.

Ich: Widerspruch gegen Kündigung zum 31.01.2019, da selbige zum 03.03.2019 ausgesprochen und von BEV bereits bestätigt wurde.

Netzbetreiber am 25.01.2019: Aufforderung zur Ablesung Stromzähler am 31.01.2019, da Beendigung Stromlieferung durch BEV.

Zusammenfassung: BEV kündigt einseitig und widerrechtlich Stromliefervertrag zu früh, wohl um sich die Auszahlung des Neukundenbonus von 12% zu sparen. Ich falle voraussichtlich für 1 Monate in die Grundversorgung.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Vertragslaufzeit bis 3.03.19 und Zahlung 12% Neukundenbonus


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Kommentare und Trackbacks (2)


31.01.2019 | 19:44
von Rainer Maier | Regelverstoß melden
Die BEV ist insolvent, siehe bev-inso.de.
Sie befinden sich bereits in der Grundversorgung.

07.02.2019 | 21:17
von Katarzyna Skowronski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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