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Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 374 Views | 01.02.2019 | 09:00 Uhr
geschrieben von Michael Storch

Höffner (Schönefeld)

Rücktritt vom Vertrag binnen 24 Stunden nicht möglich, lächerlich

Bestell-/Kundennummer: 7871190

Michael

Ich habe mir am Samstag eine Küche bei Höffner planen lassen, Preis 13.700,00€ inkl. Rabattabzug aufgrund aktueller Aktionen. Die Planung erschien im ersten Moment ganz gut.

SCHLAGWORTE

Aufgrund der Preisnachlässe glaubte ich, ein guten Griff gemacht zu haben!

Im Gegenteil!

1. die Küche ist viel zu teuer, trotz angegebenem Rabatt

2. Die Mitarbeiterin gab sich für einen Küchenplaner - also Profi aus - sie konnte vielleicht das Planungsprogramm bedienen, aber effektiv ist die Küche nicht! Zumindest nicht für den Preis!

Eine Gefrierkombi, Kochfeld, Geschirrspüler, 3 Schränke und eine Eckspüle! Für 13.700,00€!

Wir haben keine Beratung erhalten, es war lediglich ein Zusammenstellen der Teile, und dann wird mit Rabatt gesunken.

Natürlich blauäugig, zu unterschreiben, aber weder wurde ich auf Rücktrittskosten oder AGBs hingewiesen.

Montag schrieb ich sofort eine Kündigung des Vertrages. In Deutschland hat man ja 14 Tage Widerrufsrecht. Nun erzählt mir Höffner, ich müsse 25% vom Kaufpreis bezahlen und ein Storno unterschreiben? Das kann doch nicht deren Ernst sein? Erst überteuerte Ware, und dann 3.425,00€ verlangen für null Aufwand von Samstag zu Montag? Oder arbeitet Höffner Sonntag? Es ist lediglich ein, vielleicht auch 2 Mausklicke, einen Rücktritt auszulösen!

Es gab weder eine Bestellung an den Lieferanten noch wurde ein Aufmaß vor Ort vorgenommen, noch ist jeglicher Aufwand seitens Höffner entstanden.

Bei dieser Summe kann man nur den Anwalt einschalten und endlich die Rechtsschutz nutzen! Soziale Medien, Facebook usw. geben zum Glück die Möglichkeit, seinen Frust abzulassen.

Die Kundenzufriedenheit kennt Höffner nicht.

Traurig, dass man einer Kleinfamilie mit erwartendem Nachwuchs so viel Geld aus der Tasche ziehen will! Man muss ja aufpassen, dass man noch schlafen kann und sich nicht zu sehr aufregt und noch das Schlimmste passiert!

Trauriger Laden!

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Meine Forderung an Höffner: Rücktritt ohne jegliche anfallenden Kosten!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.02.2019 | 09:00
Firmen-Antwort von: Höffner
Abteilung: Social Media

Sehr geehrter Kunde,

es tut uns sehr leid, dass sie einen Grund zur Beschwerde haben. Ihr Anliegen haben wir an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Liebe Grüße vom Höffner Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


01.02.2019 | 10:22
von ReclaBoxer 0815 | Regelverstoß melden
Mal ehrlich: Traurig, dass eine Kleinfamilie mit erwartendem Nachwuchs nicht in der Lage ist, zu lesen, was man unterschreibt. Die AGB sind Bestandteil des Vertrages, den man abschließt.

Will ich nicht das, was ich gerade bestelle, unterschreibe ich nicht. Soviel sollte man auch von Ihnen verlangen können.

Davon abgesehen, dass ein "Widerrufsrecht" nur bei Fernabsatz- und Haustür-Geschäften existiert und nicht beim Kauf / Vertragsabschluss im Laden.

Sollte ein solches dennoch eingeräumt werden, ist das Kulanz des Händlers und auch zu den Bedingungen, die in den AGB stehen, welche Sie aber anscheinend nicht gelesen haben.

01.02.2019 | 22:06
von JE FF | Regelverstoß melden
Die 14 Tage Widerruf gibts nur, wenn der Vertrag nicht in einem geschlossenen Geschäftsraum getätigt wurde. D.h. sie haben bei telefonischen Abschlüssen immer Widerrufsrecht, genauso wie bei z. B. Haustürgeschäften, Verträge die auf Bahnhöfen unterzeichnet wurden etc pp.

Obendrein gibt es für Sonderanfertigungen generell kein Widerrufsrecht.

Ihr Anwalt wird es Ihnen bestätigen.

Technisch gesehen bin ich voll auf Ihrer Seite, ein Mausklick und weg ist der Auftrag. Die wohl einzige Möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen ist auf Kulanz.

11.02.2019 | 20:14
von Michael Storch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bitte löschen Sie den Eintrag!
Vielen Dank!




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