Von BEV Insolvenz beantwortete Beschwerde. | 452 Views | 03.02.2019 | 20:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5992811

BEV Insolvenz (München)

Erstellung Endabrechnung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 1526845

Sehr geehrte Damen und Herren,

da Sie in der Vergangenheit auf keine meiner Anfragen über Ihre Kundenservice E-Mail-Adresse reagiert haben, nunmehr auf diesem Wege meine Forderung:

Über meinen Gasnetzversorger wurde ich mit Schreiben vom 31.01.2019 informiert, dass der abgeschlossene Netznutzungsvertrag wegen Insolvenzeintritt zum 29.01.2019 beendet wurde. Seit vorgenannten Datum befinde ich mich in der Gas-Ersatzversorgung bei dem Grundversorger.

Für die Erstellung der Endabrechnung teile ich Ihnen den aktuellen Zählerstand per 01.02.2019 mit: 8115

Vor Löschung des Dauerauftrages wurde heute am 01.02.2019 noch der Abschlag für den Monat Februar überwiesen. Seit Vertragsbeginn habe ich somit folgende Vorauszahlungen geleistet:

November 2018, Dezember 2018, Januar 2019, Februar 2019 je 95,00 € = 380,00 € gesamt.

Freundliche Grüße

R. Sass

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Meine Forderung an BEV Insolvenz: Erstellung der Endabrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.02.2019 | 20:20
Firmen-Antwort von: BEV Insolvenz
Abteilung: User-Support

Liebe/r User/in von ReclaBox, liebe BEV-Geschädigte,

wie wir alle aus der Presse erfahren haben, hat die BEV bereits am 29.01.2019 einen Insolvenzantrag gestellt. Die Gerichtssprecherin verkündete:

"Zur Sicherung des Vermögens der Firma vor nachteiligen Veränderungen wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. "

Aus diesem Grund haben wir alle bis dato noch nicht veröffentlichten Beschwerden zur BEV, die bis gestern 23:59 h bei uns eingegangen sind, im Schnellverfahren veröffentlicht.

Die seit heute eingegangen Beschwerden werden wir unter BEV Insolvenz veröffentlichen und bitten Sie alle höflichst, keine weiteren Beschwerden mehr zur BEV bei uns einzureichen.

Die Beschwerden werden von der BEV nicht mehr beantwortet, die offenen Forderungen, die jeder einzelne Kunde hat, können nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden, insofern bringt Ihnen die Beschwerde auf ReclaBox zum jetzigen Zeitpunkt nichts mehr und auch für uns bedeuten Beschwerden viel Arbeit ohne eine erfolgreiche Lösung der Beschwerde erzielen zu können.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und Verständnis,

mit freundliche Grüßen

ReclaBox Support Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


03.02.2019 | 22:04
von Max T. | Regelverstoß melden
Ich würde Ihnen raten ganz schnell alle möglichen Abschläge zurück zu ziehen und es auf ne Mahnung ankommen zu lassen mit der Jahresendabrechnung die werden sie zwar verspätet Erstellen da sie zu viele Versorgungsverträge in kurzen Zeitraum gekündigt haben, aber es ist für sie der sicherste Weg alle Vorauszahlungen sich zurück zu holen. Ansonsten darf die BEV diese für sich beanspruchen. Zurückzahlen müssen sie alleine nichts, da Konkurs. LG

28.02.2019 | 13:12
von ReclaBoxler-5992811 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde noch nicht gelöst - warte auf die Schlussrechnung


13.03.2019 | 12:09
von Chrissie | Regelverstoß melden
Die wird auf sich warten lassen. und auch dann ist auf Jahre hinweg nicht mit der (anteiligen) Auszahlung des Restguthabens zu rechnen.



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